Bei Schwarzbauten ist oft der Abriss vorprogrammiert

21.05.2014 | NEWS

Im Bergischen Land muss eine Rentnerin ihr Haus abreißen! Warum? Nun ja, das Haus wurde vor 75 Jahren ohne Baugenehmigung errichtet. Also in Schwarzarbeit.

Ohne von der fehlenden Baugenehmigung zu wissen, hat die 75-Jährige Rentnerin 2005 ein kleines idyllisches Fachwerkhaus in Kürten im Bergischen Land gekauft. Der Kaufpreis lag bei 250.000 Euro und sie investierte zusätzlich, in Renovierungen um das Haus in Schuss zu halten. Aus gesundheitlichen Gründen wollte sie es nun wieder verkaufen. Dabei stellten die Behörden fest, dass das entscheidende Detail fehlt. Die Baugenehmigung! Und ohne Baugenehmigung muss das Haus abgerissen werden.

In Deutschland ist das leider kein Einzelfall. Bei solchen Häuschen handelt es sich um Schwarzbauten aus der Kriegs- und Nachkriegszeit. In den 40er-Jahren mussten viele Stadtbewohner aus der so genannten Ballungszone flüchten. Sie bauten sich kleine Häuschen am Stadtrand und das ohne Genehmigung.

Es gibt ein gewisses Gewohnheitsrecht, dieses erlaubt Familien dort wohnen zu bleiben, solange sie nicht Verkaufen wollen! Sollte eine Familie sich entscheiden ihr Häuschen zu verkaufen, muss es legalisiert werden. Wenn es nicht auf einem von der Gemeinde ausgewiesenen Bauland steht, ist ein Abriss fast unvermeidbar.

Wenn man vor hat ein solches Häuschen zu kaufen, sollte man sich darüber genau informieren ob dieser Kauf überhaupt gültig ist. Dies gilt natürlich auch für Verkäufer.

 

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