Mit der richtigen Formulierung eines Bauvertrages erspart man sich viel Ärger

Bauen

Mit einem eigenen Haus will man sich einen langgehegten Traum erfüllen. So weit so schön, aber nur den wenigsten Bauwilligen ist klar, worauf sie alles genau zu achten haben. Fehler im Bauvertrag können schnell teuer und vor allem ärgerlich werden.

 

Der Bauvertrag – Grundstein eines jeden Bauvorhaben

Egal für welche Art von Haus man sich entscheidet, mit der beauftragten Baufirma muss natürlich immer ein Bauvertrag abgeschlossen werden. Das steht außer Frage. In Bauverträgen werden wie in anderen Verträgen auch alle Eckpunkte des Geschäftes schriftlich niedergelegt. Der Vertrag dient beiden Seiten nicht nur zur Absicherung, er ist auch der Beweis, dass die Arbeit gewollt ist und soll dem Bauherrn die Möglichkeit geben, seine Rechte durchzusetzen.

Wie bei den meisten Verträgen kommt es hier auf die Kleinigkeiten an. Jurist muss man nicht werden, um einen solchen Vertrag aufzusetzen, aber man sollte sich die Zeit nehmen, ihn gut durchzulesen und Fragen sofort zu stellen. Immerhin will man das Haus bestenfalls noch an seine Kinder und Enkel vererben können.

 

Was sollte in einem Bauvertrag geregelt sein?

Grundsätzlich ist der Vertrag immer schriftlich festzuhalten. Auch wenn das deutsche Vertragsrecht keine feste Form für gültige Verträge vorschreibt, sollte man sich immer auf Papier verlassen. Zudem ist jede Änderung auch schriftlich festzuhalten.

  • Festpreise sichern: Nur wenn das Partnerunternehmen feste Preisangaben macht, kann der Bauherr richtig kalkulieren. Um sich gegen spätere, überhöhte Forderungen zu schützen, braucht es daher eine Garantie, dass die Preise auch verbindlich sind. Alle Kosten müssen im Vertrag genau benannt sein. Sonst gibt es nach dem Bau plötzlich eine Menge neuer Posten zu klären.
  • Leistungen angeben: Ein wichtiger Punkt. Hier kommt es auf klare Formulierungen für die verrichteten Arbeiten, die verwendeten Materialien und mögliche Zusatzleistungen an. Taucht ein Passus auf, in der Form von „oder gleichwertige Materialien“, sollte der Bauherr unbedingt darauf bestehen, dass er entfernt und genau beschrieben wird. Sonst hat die Baufirma die Möglichkeit alles darunter zu verstehen, was ihr in den Sinn kommt.
  • Gewährleistungsfristen: Der letzte und zugleich wichtigste Punkt. Da Fehler oder Pfusch im Bau sich oft erst nach Jahren zeigen, sollte eine Gewährleistungsfrist von wenigstens 5 Jahren gelten. Sonst kann man gleich die nächste Baufirma beauftragen.

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