Neuregelung zur Entsorgung von HDBC-haltigen Dämmstoffen

20.07.2017 | NEWS

Am 13. Juli 2017 stimmte der Bundesrat der neuen Verordnung zur Entsorgung von HBCD-Stoffen zu, welche ab 01. September 2017 in Kraft treten wird. Damit wurde vor allem für die Baubranche und auch Kunden ein wichtiger Schritt getan.

Der Hintergrund

Am 30. September 2016 beschloss die Bundesregierung HBCD-Abfälle in die Kategorie “gefährlich” einzuordnen. Die Folge waren sprunghaft angestiegene Preise für die Entsorgung von HBCD-Stoffen. Statt 150 Euro je Tonne müssen plötzlich 8.000 Euro für eine sachgerechte Entsorgung bezahlt werden. Ein Preis, den bauausführende Unternehmen ihren Kunden weiterreichen. Aufgrund des heftigen Widerstands der betroffenen Handwerksbetriebe und deren Verbände wurde die Verordnung für ein Jahr ausgesetzt und laut Bundesregierung wollte man an einer gemeinsamen Lösung des Problems arbeiten. Das Endergebnis ist die nun verabschiedete Neuregelung.

Was ändert sich und wo gibt es Kritik?

HBCD-Dämmstoffe gelten nicht mehr als gefährlich und können in Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Gleichzeitig ist die Entsorgung aller HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffe mit einbezogen.

Allerdings regt sich auch Kritik: Hier geht es um die An- und Aufhebung der Massengrenzen. Obwohl die neue Verordnung von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird die Grenzfestlegung den einzelnen Landesbehörden überlassen. Ebenso ist unklar, wie sich die neue Verordnung auf die Preise der Entsorgung auswirkt.

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