Zwangsbegrünung als Maßnahme des ökologischen Bauens

23.10.2014 | NEWS

Die neue Bauordnung für Baden Württemberg, über die am 5. November in zweiter Lesung beraten wird, setzt auf ökologisches Bauen und stärkere Berücksichtigung sozialer Faktoren, auch wenn das Bauen dadurch teurer wird.

Bemerkenswert ist, dass jedes neue Haus, das keinen Garten hat, die Fassade oder das Dach begrünen muss. Außerdem soll ein überdachter Stellplatz für das Fahrrad zur Verfügung gestellt werden. Desweiteren soll es einen festen Platz für Rollatoren geben, um Rücksicht auf die immer älter werdende Bevölkerung zu nehmen. Jeder soll das Recht haben, in seinem Garten ein kleines Windkraftwerk zu errichten, ohne Rücksicht auf Nachbarn nehmen zu müssen. Vertreter von Haus und Grund sehen hier die Schwierigkeit der Lärmbelästigung, durch die extreme Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen könnten. Es ist erwiesen, dass extremer Autolärm eher toleriert wird als ökologisch sinnvolle Maßnahmen, die mit Geräuschen verbunden sind. Die Bedenken der Haus und Grund Vereinigung gehen dahin, dass durch die Zwangsvorschriften das Bauen verteuert wird und es so zu einer stärkeren Verknappung des Wohnraums kommt.

Die Vorschrift, bei mehr als zwei Wohnungen pro Haus eine davon barrierefrei zu gestalten, wird von den Vertretern von Haus und Grund als psychologisch problematisch gesehen, weil keiner in so einer behindertengerechten Wohnung wohnen will, der nicht unbedingt muss.

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