Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen Deutschland eingeleitet, da sie eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen bei der Besteuerung von Immobilienverkäufen vermutet.
Steueraufschub nur für inländische Unternehmen
Aktuell gewährt Deutschland Unternehmen einen Steueraufschub auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, sofern diese in neue Vermögenswerte reinvestiert werden. Dieser Vorteil gilt jedoch nur für Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Für ausländische Unternehmen ist dieser Steueraufschub nur unter bestimmten Bedingungen verfügbar, was die EU-Kommission als Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU betrachtet.
Langjährige Diskussion ohne Einigung
Bereits seit 2019 fordert die EU-Kommission von Deutschland eine Anpassung dieser Regelung, um eine Gleichbehandlung aller Unternehmen zu gewährleisten. Trotz fortlaufender Gespräche und Bemühungen seitens Deutschlands wurden keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden, weshalb die Kommission nun Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat.
Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen
Sollte der Europäische Gerichtshof zugunsten der EU-Kommission entscheiden, könnte dies weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen in Deutschland haben. Insbesondere ausländische Unternehmen könnten künftig von den gleichen steuerlichen Vorteilen profitieren wie inländische Firmen, was den Wettbewerb auf dem deutschen Immobilienmarkt beeinflussen würde.