Grundstücksgrenzen können eine Quelle ständiger Nachbarschaftsstreitigkeiten sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass das Überquerenmüssen des Nachbargrundstücks (um zum eigenen Grundstück zu gelangen), einen Streitwert von über 600.- € nicht erreicht.
Worum ging es?
Ein klassischer Nachbarschaftsstreit entbrannte sich an einer gemeinsamen Klärgrube, in die die Hausbesitzerin ihre Abwasser einfließen lassen durfte. Dem Nachbarn wurde das zu viel. Er wollte die Mitnutzung der Nachbarin verhindern. Daraufhin beauftragte diese eine Baufirma und ließ eine sechs Kubikmeter große Sammelgrube auf ihrem Grundstück errichten.
Das Problem dabei: Ihr Grundstück hatte keine eigene Zufahrt.
Ein Wegerecht erlaubte ihr zwar, einen über das Nachbargrundstück verlaufenden Weg zu nutzen. Doch das durfte nur mit einem PKW und nicht mit einem Bagger und einem LKW geschehen. Deshalb versperrte ihr Nachbar den Bauarbeitern den Weg und verlangte Zahlung einer Entschädigung.
Der Bundesgerichtshof schob dieser Forderung nun einen Riegel vor. Der Schaden auf dem Nachbargrundstück erreiche keine Höhe, die die Grenze von 600 Euro übersteigen würde. Es spiele dabei keine Rolle, ob dieser Schaden in Zukunft entstehen könnte, wenn regelmäßig LKW über das Grundstück fahren müssten, um die Grube zu entleeren.