Es ist per Gesetz vorgeschrieben, dass man bauliche Anlagen so herzurichten hat, dass der Entstehung eines Brandes und der Verbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Dieses Prinzip des Schutzes vor Bränden entspricht § 14 der Musterbauordnung. Somit ist die Installation und Freihaltung von Brand- und Rauchschutztüren eine Maßnahme, um diesem Prinzip gerecht zu werden.
Worum handelt es sich bei den speziellen Schutztüren im Einzelnen?
Zunächst müssen wir zwischen einer Brandschutz- und einer Rauchschutztür unterscheiden. Eine Brandschutztür ist primär zur Vermeidung der Feuerausbreitung konzipiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie damit auch eine Rauchschutztür ist. Das jeweilige Baurecht kann hier weiterhelfen, um einen individuellen Bedarf zu ermitteln. Unterschieden wird bei Brandschutztüren in den Widerständen. So besagt etwa T30, dass diese Tür einem Feuer für mindestens 30 Minuten widersteht. T90 besagt damit also, dass die Tür dem Feuer für 90 Minuten die Stirn bietet. Ist eine Kombination zwischen Brand- und Rauchschutz erforderlich, so erkennt man ein geeignetes Modell anhand eines Kürzels wie T90RS. Das bedeutet dann, man hat eine Türe installiert, die dem Feuer 90 Minuten widersteht und vor Rauch schützt, das Kürzel RS. Türen bieten eine individuelle Lösung für Feuerschutzabschlüsse.
Gibt es Zubehör, das den Brandschutz im Bereich Feuerschutzabschlüsse erweitert?
Ja, doch lassen Sie uns auf einen Teilaspekt des Brandschutzes eingehen, der nicht zu vernachlässigen ist. Der Faktor Mensch ist ein Element, das den Brandschutz mitunter durch inkonsequentes Befolgen der Anweisungen aushebelt. So wird oftmals eine Schutztür für Feuerabschlüsse mit Gegenständen offengehalten. Dieses Verhalten ist im Ernstfall potentiell fatal. Es gibt jedoch Vorrichtungen, die der Bequemlichkeit einen Riegel vorschieben. Dies sind Anlagen, die im Gefahrenfall eine offene Schutztür automatisch schließen. Hier handelt es sich um eine Feststellanlage, die die Türen automatisch über einen Rauchmelder oder eine Brandmeldeanlage bedient.
Flucht- und Rettungswege müssen immer frei sein
Viele Firmen tragen Sorge in Hinsicht einer stets freien Rettungstür oder eines Notausganges. Im Ernstfall kann eine verschlossene Türe schlimme Folgen haben, was wir in jedem Falle vermeiden wollen.
Ein Türwächter ist eine denkbar gute Lösung für diese Problematik. Etwa ein Schwenken des Wächters bei Vorrichtungen für Feuerschutzabschlüsse, gibt die Klinke zwar frei, löst jedoch ebenfalls einen lauten Alarmton aus. So kann man einem Missbrauch der Verwendung vorbeugen und gewährleistet eine Nutzung nur für den Ernstfall. Die Türwächter sind sofort einsatzbereit und befugte Personen, können die gesicherte Türe jederzeit mit einem passenden Schlüssel betätigen.