Bränden vorbeugen mit normgerechten Rohrdurchführungen nach MLAR

15.05.2020 | Bauen

In Sachen vorbeugender Brandschutz gibt es trotz einer Vielzahl an Normen, Vorschriften und Produkten keine totale Sicherheit. SHK-Fachbetriebe und TGA-Fachplaner sind, wenn es um vorbeugenden Brandschutz geht, zunehmend genervt. Vieles erscheint zu kompliziert und kaum noch zu handhaben. Es gibt jedoch technische Möglichkeiten, normgerechte Lösungen für den Brandschutz zu vereinfachen. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist hier äußerst hilfreich.

Im Jahr 2005 veröffentlichte die Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder erstmals die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR. Die Richtlinie definiert die bei der Abschottung von Leistungsanlagen spezifischen baurechtlichen Anforderungen. Einige Korrekturen und Ergänzungen zur MLAR erfolgten dann 2016 in der Fassung 10.02.2015. Auch, wenn die MLAR auf den ersten Blick recht kompliziert zu sein scheint, gibt es einige Erleichterungen für Leitungsdurchführungen und Einzelleitungen. Werden diese eingehalten können Sie viel Geld und Zeit eingespart werden. Diese festgehaltenen Erleichterungen haben auch in der aktuellen Version der MLAR ihre Gültigkeit. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR gilt nicht für Lüftung- und Warmluftheizungsanlagen.

In den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung (MBO) sind die Schutzziele beim Brandschutz verbindlich festgeschrieben. Die Ausführungen der MLAR für Rohrleitungen sind besonders für den SHK Bereich von Interesse. Damit können kostengünstig Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Decken und Wände ausgeführt werden. Bisher werden jedoch noch häufig Lösungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und allgemein bauaufsichtlichen Prüfungszeugnissen (abP) ausgeführt, obwohl die Erleichterungen der MLAR wesentlich wirtschaftlicher sind.

Im Brandfall werden meist aufschäumende Baustoffe als Kitt oder in Plattenform verwendet. Hierfür werden im Durchbruch die Platten um das Rohr gewickelt. Der Durchbruch wird anschließend mit Zementmörtel wieder verschlossen. Werden Abschottungen gezielt eingesetzt und auf den Verwendungszweck abgestimmt, ergeben sich wirtschaftliche Anlagen. Aus Schallschutzgründen sollte auf das Einbetonieren verzichtet werden.

Müssen Sie beispielsweise für die Hausentwässerung Deckendurchbrüche durchführen, ist der vorhandene meist geringe Platz häufig ein Problem. Hier kommen dann oftmals geprüfte Lösungen zum Einsatz, die kleinere Abstände zu vorhanden anderen Leitungen ermöglichen. Wird im Fallstrang Kunststoffrohr als Anschlussleitung zu Gussrohr eingesetzt, erfordert dies Brandschutzverbinder im Strang. Etwas anders hingegen sieht dies bei Wanddurchführungen aus. Hier ist der Platz in der Regel nicht so begrenzt wie bei Deckendurchführungen. Für nicht brennbare Leitungen können so mit simplen kostengünstigen Maßnahmen Rohrdurchführungen bis zu 160 Millimeter Durchmesser hergestellt werden. Abschottungsmaßnahmen, die gezielt eingesetzt werden, sind also gute wirtschaftliche Lösungen.

Für heutige Hausentwässerungsanlagen verlangt die Anlagenplanung aufeinander abgestimmte Materialien. Aufgrund der Gefahr von mechanischen Beschädigungen sind beispielsweise im Kellerbereich Gussrohleitungen sinnvoll. Kunststoffleitungen kommen eher im Objektanschlussbereich und im Strang zum Einsatz. Im Abschottungskonzept müssen mögliche Materialwechsel entsprechend berücksichtigt werden.

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