Warum sich ein Baubeginn im Jahr 2015 noch lohnen könnte

31.01.2015 | Bauen

Die Bundesregierung hat harte Ziele bei der zu erstrebenden Senkung der CO2 Emission gesteckt und bis 2022 soll Deutschland ganz aus der Produktion von Energie aus Kernkraft aussteigen. Solche Ziele benötigen harte Maßnahmen, um umgesetzt werden zu können. Dies bekommen nun auch die Häuslebauer zu spüren. Anfang 2014 wurde die Energiesparverordnung EnEv erneuert und diese sieht nun auch strengere Auflagen für die Dämmung von Neubauten vor. In Kraft treten wird die aktualisierte Verordnung ab 2016.

Im Speziellen geht es darum, dass der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 25 Prozent gesenkt wird. Der Primärenergiebedarf gibt den Bedarf von der Gewinnung, des Transports und des Verbrauchs der Energie an. Somit wird regenerative Energie und ein hoher Wärmedämmstandard gefördert. Für den Verbraucher bedeutet die Angabe, wie viel Energie für Heizen, Lüften und Warmwasser verbraucht werden darf.

In diesem Zuge muss auch die Wärmedämmung von Gebäuden verbessert werden. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss die Wärmedämmung um circa 20 Prozent verbessert werden. Eine Verbesserung der Wärmedämmung bedeutet auch gleichzeitig eine Steigerung der notwendigen Investition für den Hausbau. Die Beantragung einer Baugenehmigung vor dem 1. Januar 2016 kann sich für Bauherrn lohnen und viel Geld sparen. Für Bauanträge bis 31. Dezember 2015 gelten noch die alten EnEv Bestimmungen. Auf die Dauer amortisieren sich die erhöhten Baukosten durch die Einsparung von Energiekosten. Wie lange dies dauert ist allerdings noch nicht klar. Des Weiteren liegen aktuell die Zinsen in einem sehr niedrigen Bereich, sodass sich ein Bau im Jahr 2015 ebenfalls lohnen würde.

Weiterhin haben der Energiebedarf des Hauses und die neuen Bestimmungen auch Auswirkungen auf die Finanzierung des Hauses durch die KfW Bank. Je geringer der Primärenergiebedarf eines Neubaus ist, desto höher kann der Tilgungszuschuss durch die KfW ausfallen. Diesen erhalten Bauherrn während der Laufzeit des Kreditvertrages.

Bildnachweis: casiocan  / pixelio.de

 

Ähnliche Beiträge