Ein technischer Defekt reicht aus und schon kann aus einem Kabelbrand eine tödliche Situation werden. Wer im Schlaf vom Rauch überrascht wird, hat selten Überlebenschancen. Wenige Atemzüge führen zum Ersticken.
Der Gesetzgeber versucht dieser Situation nun vorzubeugen und schreibt daher bereits in einigen Bundesländern die Rauchmelderpflicht vor. In Schlafzimmern, Kinderzimmern und auch Fluren ist die Anbringung eines Rauchmelders Pflicht. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Vermieter sind dazu aufgefordert, die Mieter entsprechend zu schützen.
Auf Qualität achten
Ein Rauchmelder muss im Ernstfall Leben retten, daher sollten beim Kauf einige Sicherheitsmerkmale beachtet werden.
Nach den DIN EN 14604 Merkmalen, muss ein Rauchmelder folgende Merkmale aufweisen:
- 85 dB(A) sind für den Alarmton vorgeschrieben
- der Rauchmelder muss den Rauch von allen Seiten aufnehmen können
- ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung ist vorgeschrieben
- ein Warnsignal muss mindestens 30 Tage vor Austausch der Batterie erfolgen
Die richtige Anwendung
Ein Rauchmelder sollte auch trotz Batterie-Warnfunktion mindestens 1x im Monat auf seine Funktionalität überprüft werden (ein Austausch des Gerätes ist alle 10 Jahre zu empfehlen). Zudem ist es wichtig, den Rauchmelder in waagerechter Position an der Zimmerdecke anzubringen, auch bei Dachschrägen. Räume, in denen Zugluft oder Dampf entstehen (Küche) sollten vermieden werden, da ansonsten Fehlalarme auftreten können.
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