Haustiere in Mietwohnungen – Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

26.08.2025 | Wohnen

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Vögel dürfen grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Sie gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und verursachen in der Regel weder Schäden noch erhebliche Belästigungen. Einschränkungen können erst dann greifen, wenn die Tierhaltung zu Problemen führt, etwa durch übermäßigen Lärm oder eine Verunreinigung der Mietsache.

Hunde und Katzen nur mit Zustimmung

Anders verhält es sich bei größeren Haustieren wie Hunden oder Katzen. Hier ist in den meisten Fällen eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Pauschale Verbote in Mietverträgen sind rechtlich nicht zulässig. Stattdessen muss im Einzelfall eine Interessenabwägung erfolgen. Dabei spielen unter anderem die Größe und Anzahl der Tiere, die Wohnsituation, das Verhalten der Tiere sowie die berechtigten Interessen der Nachbarn eine Rolle. Ziel ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten der Mieter und den Schutzinteressen der Vermieter sowie der Hausgemeinschaft zu schaffen.

Bedeutung vertraglicher Regelungen

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen im Mietvertrag haben großes Gewicht. Ein ausdrückliches Haltungsverbot kann wirksam sein, sofern es nicht Kleintiere betrifft. Wird die Tierhaltung hingegen ausdrücklich erlaubt, umfasst dies auch den möglichen Wechsel eines Tieres während der Mietdauer. Kommt es trotz Erlaubnis zu erheblichen Störungen, etwa durch Lärm oder Geruchsbelästigung, kann der Vermieter einschreiten. In gravierenden Fällen ist sogar ein Widerruf der Erlaubnis möglich.

Vorübergehende Tierhaltung

Kurzzeitige Aufenthalte von Tieren, beispielsweise durch Besuch oder während einer Urlaubsbetreuung, sind in der Regel zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass dadurch keine wesentlichen Störungen entstehen. Bei großen oder potenziell gefährlichen Tieren kann eine Einschränkung gerechtfertigt sein.

Rücksichtnahme als Schlüssel

Die Rechtslage schafft einen Rahmen, der sowohl die Interessen der Mieter an einem Leben mit Haustieren als auch die Schutzinteressen von Vermietern und Nachbarn berücksichtigt. Damit ein harmonisches Miteinander gelingt, sind Rücksichtnahme und klare Kommunikation entscheidend. Eine transparente Abstimmung im Vorfeld kann Konflikte vermeiden und dazu beitragen, dass Mensch und Tier in der Mietwohnung gleichermaßen gute Lebensbedingungen vorfinden.

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