Eingewachsene Wurzeln, haarfeine Risse oder defekte Dichtungen können die Funktion eines Abwasserrohres entscheidend beeinträchtigen. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die Abwasserleitungen überprüfen zu lassen, um Gefahren von der Umwelt abzuwenden. Bei älteren Gebäuden ist oftmals Eile geboten.
Abwasserrohre bei einer Bestandsimmobilie
Immobilienkäufer sollten vor dem Vertragsabschluss den Zustand der Abwasserrohre unter der Erde klären. Es besteht das Risiko einer undichten Stelle. Die Experten berücksichtigen die Gesamtlänge der Abwasserkanäle bundesweit. Etwa 30% sind nach Schätzungen reparaturbedürftig. Um verheerende Schäden für die Umgebung auszuschließen, sind Hauseigentümer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Grundleitungen überprüfen zu lassen.
Zeitspannenregelung bei der Kontrolle auf Dichtheit
Nicht alle Hauseigentümer kennen den geforderten Zeitpunkt für Überprüfung von Abwasserleitungen. Aktuell ist eine Zeitspannenregelung nach der deutschen Industrienorm DIN 1986-30 rechtlich wirksam. Das betrifft die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Danach müssen neue Leitungen nach 30 Jahren wiederholt geprüft werden. Für alle anderen Leitungen beträgt die Kontrollfrist 20 Jahre. Zuständig sind die einzelnen Bundesländer. Auch kann die Gemeinde gemäß dem Landeswassergesetz (LWG) eigene Bestimmungen erlassen. Eine Überprüfung gestaltet sich daher je nach Ort unterschiedlich.
Keine verbindlichen Fristen existieren in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Die Frist wurde in Niedersachsen konkret festgesetzt. Die Kommunen können bis Ende 2015 eine Überprüfung der Leitungen fordern.
Regelungen und Fristen zur Instandhaltung
Jeder Hauseigentümer ist zur Überprüfung der Abwasserleitungen verpflichtet. Es gibt keine allgemeinen Verfahrensregelungen. Deshalb ist es für den Hausbesitzer wichtig, in die örtliche Abwassersatzung hineinzuschauen. Dort wird eindeutig geregelt, welche Fristen gelten und wie die Dichtheit geprüft werden muss. Wenn Hausbesitzer bei einer Kontrolluntersuchung keinen Nachweis vorlegen können, wird eine Bußgeldzahlung fällig.
Hauseigentümer, die ihre Leitungen überprüfen lassen wollen, sollten sich Angebote von verschiedenen Firmen einholen.
Die Unkosten liegen laut Zentrale für Verbraucherschutz bei etwa 500 EUR. Die Kosten können als handwerkliche Leistung in einer Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
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