Für die Modernisierung von Heizungsanlagen gelten seit dem 01. August 2015 im Rahmen der energetischen Sanierung von Häusern und Wohnungen neue Förderkonditionen. Das neue Programm unter dem Namen „energieeffizient Heizen“ soll dabei Bauherren und Hausbesitzer animieren den Energieverbrauch in Ihren Immobilien durch entsprechende Investitionen zu senken. Die Fördermöglichkeiten gelten auch für Häuser, die bereits vor Februar 2002 errichtet wurden.
Die Heizungsanlage soll erneuert werden
Auch für die Optimierung oder einen Austausch der vorhandenen Heizungsanlage kann ein vergünstigter KfW-Kredit oder eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für so genannte „energieeffiziente Einzelmaßnahmen“ beantragt werden wenn die Maßnahmen im Endeffekt zu einem geringeren Energieverbrauch führen. Sind bedingt durch die baulichen Maßnahmen zum Beispiel neue Fliesen oder Fensterbänke erforderlich, werden auch diese Kosten mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die staatliche Förderung geht somit weit über die eigentlichen Maßnahmen unmittelbar an der Heizungsanlage hinaus.
Die Konditionen
Nach Bewilligung des Förderantrages stellt die Bank den Kredit mit einem Zinssatz von 0,75 p. a. und einem Tilgungszuschuss von 7,5% zur Verfügung. Auch für Umbauten an Lüftungsanlagen wird dieser Tilgungszuschuss gewährt. Somit kann dank dieses Programms eine „energetische Sanierung“ für viele auch von der Finanzierung her interessant sein.
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