Für wen ist ein Energieausweis Pflicht?

25.02.2022 | Klimaschutz

Grundsätzlich ist der Energieausweis verpflichtend wenn man sein Haus oder Eigenheim verkauft oder vermietet. Ebenfalls wird dieser gefordert wenn Ihr Haus ein Neubau ist oder wenn größere Umbaumaßnahmen oder Sanierungen vorgenommen wurden.Diese Vorschriften sind im Allgemeinen im Gebäudeenergiegesetz geregelt.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Diese wären wenn man sein Eigenheim selbst bewohnt oder die Mieter schon vor in Kraft treten des Gesetzes im Objekt gewohnt haben. Ebenfalls davon ausgenommen wäre eine Immobilie welche für eine Bewohnbarkeit von weniger als 4 Monate im Jahr vorgesehen ist. Eine weitere Ausnahme wäre wenn es sich um ein Baudenkmal handelt oder die Nutzfläche nicht größer als 50 Quadratmeter beträgt.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Man unterscheidet beim Energieausweis zwischen zwei Arten, dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist im Grunde genommen eine Hochrechnung des Energiebedarfs anhand der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Dieser zeigt an wie hoch der Energiebedarf üblicherweise sein sollte, unabhängig vom Nutzungsverhalten.

Der Verbrauchsausweis wird anhand der tatsächlich verbrauchten Energie der letzten drei Jahre berechnet und ist daher bei jedem Mieter oder Besitzer unterschiedlich. Als Grundlage für die Berechnung werden hierbei unter anderem die Daten der Heizkostenabrechnung herangezogen. Da diese Berechnung einfacher ist als beim Bedarfsausweis ist der Verbrauchsausweis kostengünstiger. Allerdings sind diese Daten vom Verhalten des Bewohners abhängig und somit weniger aussagekräftig. Heizt eine Familie viel ist der Wert des Energieausweises deutlich höher als wenn jemand nur wenig heizt.

Im Großen und Ganzen ist es jedem selbst überlassen welchen der beiden Ausweise man erstellen lässt. Eine Ausnahme hierbei ist jedoch, wenn ein Gebäude mehr als vier Wohnungen aufweist und der Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde und dieses Objekt noch nicht saniert wurde. In diesem Fall muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, ebenso bei Neubauten da hierbei noch keine Verbraucherdaten vorhanden sind.

Angaben eines Energieausweises

Ein Energieausweis wird mittels Farbskala dargestellt, grün bedeutet gute Energieeffizienz, rot allerdings weniger energieeffizient. Weitere Angaben auf diesem Dokument sind neben der Art des Ausweises, Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und die Art der Heizung.

Wer stellt den Energieausweis aus

Ausgestellt kann dieses Dokument von Architekten, Handwerkern, Bauingenieuren oder Physikern werden. Die genauen Regelungen sind im Gebäudeenergiegesetz genau festgehalten.

Kosten des Energieausweises

Ausschlaggebend hierfür ist die Beschaffenheit des Gebäudes, Größe, Baujahr und energetischer Zustand. Und natürlich welche Art des Ausweises.

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