Kommende Mietpreisbremse unterscheidet zwischen Bestands- und Neubauten

24.09.2014 | NEWS

Schon lange im Gespräch und heiß diskutiert. Die Mietpreisbremse wird in jedem Fall nächstes Jahr eingeführt werden. Dies ließ die Fraktionsspitzen von Union und SPD am Dienstag in Berlin verlauten.

Der durch Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas eingereichte Gesetzentwurf zum Thema Mietpreisbremse soll jedoch einige Änderungen erfahren. Wie Volker Kauder (CDU) verlauten ließ, hat sich die Koalition auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Jedoch merkte Kauder an, dass es ausreichend Wohnraum benötige und daher sollen Neubauten von der kommenden Mietpreisbremse ausgenommen werden. Die Mietpreisbremse soll laut Thomas Oppermann (SPD) bei Bestandsimmobilien eine Mieterhöhung bei Mieterwechsel auf 10 Prozent über dem ortsüblichen Mietpreis begrenzen.

Damit weiterhin neuer Wohnraum geschaffen wird, wurde der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse auf Bestandsimmobilien begrenzt, denn die Koalition möchte weiterhin Anreize für Investoren schaffen. Mit dieser Änderung reagierte die Koalition auf die Tatsache, dass die Investitionsbereitschaft auf dem deutschen Immobilienmarkt eine sinkende Tendenz aufweist.

Laut Justizminister Heiko Maas gehe es darum, dass auch Normalverdiener sich Mieten leisten können müssen. Hierbei betonte Maas, dass Mietpreissteigerungen von 30 bis 40 Prozent in Ballungsgebieten nicht akzeptabel sind und bestimmte Bevölkerungsgruppen nur noch in Randgebieten bezahlbaren Wohnraum finden.

Mit der Mietpreisbremse soll auch das Maklerrecht reformiert werden. So soll zukünftig derjenige die Maklergebühr tragen, der diesen beauftragt hat.

 

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