Löschwasserschaden nach einem Brand – Welche Versicherung zahlt?

03.10.2022 | Renovieren

Auch wenn niemand hofft, dass es jemals dazu kommt, ein Brand in den eigenen vier Wänden ist leider kein Ding der Unmöglichkeit. Die Ursachen dafür können vielfältig sein: Veraltete Kabel, unbeaufsichtigte Kerzen oder auch ein Blitzeinschlag. Schnelle Hilfe ist nun gefragt und da führt kein Weg an der Feuerwehr vorbei.

Wie entstehen Löschwasserschäden nach dem Brand?

Die schnelle Rettung durch die Feuerwehr hat bedauerlicherweise aber auch ihren Preis. Durch den Einsatz von Löschwasser zur Brandbekämpfung entstehen unweigerlich Wasserschäden am Gebäude und an der Inneneinrichtung. Feuerwehrschläuche sind aber nicht die einzige Schadensquelle für Wasserschäden. Durch die enorme Hitze eines Brandes kann es dazu kommen, dass Rohre und Leitungen bersten und somit zusätzliche Wassermassen im Gebäude Schaden anrichten.

Die Dokumentation des Schadens ist das A und O

Nachdem der Brand erfolgreich gelöscht wurde, beginnt die Arbeit der Brandermittler und Gutachter, um die Brandursache zu klären. Abhängig vom Einzelfall und davon, ob die Ermittlungen zu den Schilderungen des Brandopfers passen, dauern diese mal länger und mal kürzer an. In jedem Fall bieten sich hierfür Video- und Fotoaufnahmen an, um im Nachhinein der Versicherung vernünftige Informationen zu liefern. Erst nach Abschluss der Brandermittlung wird das Gebäude freigegeben und der Besitzer kann mit den notwendigen Aufräumarbeiten beginnen. Wichtig ist in jedem Fall auch eine möglichst zeitnahe Information der zuständigen Versicherungen.

 

Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung?

Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung sämtliche Schäden, die an der Inneneinrichtung des Hauses aufgetreten sind. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Mobiliar, technische Geräte oder Wertgegenstände handelt. Zusätzlich zahlt die Versicherung auch Aufräumarbeiten und sonstige Kosten, die in direkter Verbindung zu dem verursachten Schaden stehen. So werden Kosten für Sanierung und Trockenlegung des Gebäudes beispielsweise ebenfalls von der Hausratversicherung bezahlt. Wichtig ist für die Versicherung nur, dass die Brandursache auch laut Vertrag abgedeckt ist. Sollte der Brand also auf ein nicht abgesichertes Risiko zurückzuführen sein, bleiben Sie auf den entstandenen Kosten sitzen. Ähnlich verhält es sich, wenn der Brand durch eigene, fahrlässige Verschuldung entstanden ist. Solche Fälle sind meistens auch nicht von der Versicherung gedeckt.

Wie verhält es sich mit der Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung ist im Brandfall interessant für den Eigentümer des betroffenen Gebäudes. Sie übernimmt die Kosten, die direkt am Gebäude oder an Teilen des Gebäudes entstanden sind. Auch hier ist es unerheblich, ob die Schäden durch den Brand selbst verursacht wurden oder ob ein Löschwasserschaden vorliegt. Lediglich die Brandursache spielt hier wieder eine Rolle

Was bedeutet das alles jetzt konkret?

Welche Versicherung nach einem Brand für die entstandenen Schäden aufkommt, ist also zum einen von der Brandursache abhängig und zum anderen davon, ob das Gebäude selbst betroffen ist oder der Innenbereich und die Inneneinrichtung. In jedem Fall sind eine ausführliche Dokumentation der Brandursache und der Schäden sowie eine zeitnahe Information an die Versicherung unabdingbar. Ebenfalls kann der Einsatz eines unabhängigen Gutachters ratsam sein.

Weitere Informationen

Mehr über Löschwasserschäden – deutsche-schadenshilfe.de
Was tun bei einem Wasserschaden – t-online.de

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