Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) offeriert derzeit Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent pro Wohneinheit bezogen auf die so genannten „förderfähigen Investitionskosten“, allerdings mit einer maximalen Deckelung von 5000 Euro, wenn man (Um)Baumaßnahmen durchführt, die unter das Themenfeld „Umfassenderer Förderstandard Altersgerechtes Haus“ eingefasst werden können.
Es geht um Sanierungsmaßnahmen, die zum Einen gezielt die Energieeffizienz des Hauses verbessern (z. B. Wärmedämmung) und zugleich auch einen generationengerechten Umbau (Stichwort: Barrierefreiheit) mit berücksichtigen. Speziell derartige Maßnahmen werden nun durch die KfW mit besonders zinsgünstigen Krediten und seit Oktober 2014 darüber hinaus auch mit Zuschüsse gefördert. Dafür stehen bis einschließlich 2018 insgesamt 54 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Landesprogramm „Zukunft Altbau“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg rät dazu, beispielsweise eine Wärmedämmung oder die Modernisierung der Heizanlage möglichst gleich zu kombinieren mit Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wie Rampenanbauten, Treppenlifte, Türverbreiterungen, Kanten- und Schwellenabsenkungen usw.. Diese neuen Zuschüssen können auch direkt kombiniert werden mit dem Förderprogramm für die energetische Gebäudesanierung. Dabei liegt eine optimale Ausnutzung der Fördergelder durchaus im Interesse der KfW. Innerhalb der letzten 5 Jahre wurden immerhin mehr als 130.000 Wohneinheiten mit Unterstützung von KfW-Krediten altersgerecht saniert.
Da sich gerade oftmals ältere Menschen davor scheuen, einen Kredit aufzunehmen, ist die Zuschussvariante besonders zielführend. Der Zuschuss ist besonders ausgerichtet auf Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser. Dabei sieht das Programm z. B. die Förderung neuer Badezimmertüren vor, die nach außen geöffnet werden müssen, bodengleiche Duschen, aber auch Raumvergrößerungen, falls nötig.
Wer das Angebot interessant findet und ggf. Gebrauch davon machen möchte, erhält zusätzliche konkrete Informationen und Hilfestellung beispielsweise zur Antragstellung auch bei Architekten, Energieberatern und Bauingenieuren.
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