Wer erhält eigentlich eine Wohnungsbauprämie?

07.06.2016 | Bauen

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Prämie zur Förderung des Bausparens. Während bei vor 2009 abgeschlossenen Verträgen der Verwendungszweck nach sieben Jahren Sparzeit unerheblich war, müssen Bausparer die erhaltenen Prämien seit der letzten Gesetzesänderung zurückzahlen, wenn sie das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Ausnahmen sind Vertragsabschlüsse in einem Alter von weniger als fünfundzwanzig Jahren oder eine mindestens einjährige Arbeitslosigkeit.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie in welcher Höhe?

Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist neben dem Abschluss eines Bausparvertrages ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro, wobei Kapitalerträge nicht anzurechnen sind. Bezuschusst werden 8,8 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Grenze von 512 Euro. Die genannten Beträge verdoppeln sich bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung, das gilt nicht für den geforderten Mindestsparbetrag von 50 Euro. Somit beträgt die Wohnungsbauprämie höchstens 45,06 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 90,12 Euro für Ehepaare. Eine Wohnungsbauprämie wird nicht bezahlt, wenn der Bausparvertrag zu den vermögenswirksamen Leistungen gehört. Es ist jedoch möglich, beide Förderungen jeweils für einen getrennten Sparvertrag in Anspruch zu nehmen. Der Bausparer reicht den Antrag auf die Wohnungsbauprämie über seine Bausparkasse ein, an die das Finanzamt anschließend die Prämie zur Gutschrift auf das Bausparkonto überweist. Das Mindestalter für den Prämienanspruch beträgt sechzehn Jahre.

Die wohnwirtschaftliche Verwendung der Wohnungsbauprämie

Das Hauptziel der Wohnungsbauprämie besteht in der Förderung des Wohneigentums, sodass der Kauf oder Bau eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung die ideale Verwendungsweise der staatlichen Prämie und des Bausparkassendarlehens darstellt. Dennoch beschränkt sich die anerkannte wohnwirtschaftliche Verwendung nicht auf den Eigentumserwerb. Vielmehr gehören hierzu auch Renovierungsarbeiten in einer Bestandswohnung, selbst wenn der Mieter diese in Absprache mit dem Eigentümer finanziert. Für Eigentümer bietet sich der Abschluss eines Bausparvertrages nach dem Immobilienerwerb in jedem Fall zur Finanzierung der künftig anfallenden Renovierungskosten an. Auch die Einzahlung des Genossenschaftsanteils für die anschließende Anmietung einer Genossenschaftswohnung gehört zu den statthaften Verwendungsweisen der Wohnungsbauprämie. Alternativ ist diese ebenso wie eine Einzahlung auf den Bausparvertrag für sich förderfähig.

Der Abschluss eines Bausparvertrages nach der wohnungswirtschaftlichen Geldverwendung

Klassischerweise schließen Bausparer ihren Vertrag vor dem Immobilienerwerb ab und finanzieren diesen teilweise aus dem Bausparguthaben und dem Bausparkassenkredit. Immer mehr Bausparkassen bieten alternativ ein Modell mit vorzeitiger Auszahlung an, sodass der Bausparkassenkredit zur Tilgung des vorab gewährten Immobiliendarlehens beiträgt. Diese Bausparverträge sind ebenso wie das klassische Bausparmodell förderungsfähig.

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