Seit September 2018 haben Familien oder Alleinerziehende die Möglichkeit, das so genannte Baukindergeld zu beantragen. Zumindest dann, wenn mindestens 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Für jedes Kind erhält der Erziehungsberechtigte im Fall eines Immobilienerwerbs einen jährlichen Zuschuss vom Staat in Höhe von 1.200 Euro. Gefördert wird maximal zehn Jahre. Jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht den jeweiligen Zuschuss entsprechend. Eine Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren kann so insgesamt 3.600 Euro pro Jahr an Zuschuss erhalten und dies im Idealfall über 10 Jahre.
Wer erhält die Förderung und wo kann diese beantragt werden?
Jeder Erziehungsberechtigte, bei dem mindestens ein Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt lebt, hat die Möglichkeit, das Baukindergeld zu beantragen, und zwar bei der KfW, (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Eine weitere Bedingung für den Erhalt des Baukindergelds ist, dass eine Immobilie neu erworben wird. Ob Wohnung oder Einfamilienhaus spielt dabei keine Rolle. Es gibt allerdings ein Zeitfenster, in dem der Antrag bei der KfW vorliegen muss und das ist rückwirkend von Anfang Januar 2018 bis Ende 2020.
Vorteile und Nachteile des Baukindergelds
Die Frage, ob das Baukindergeld nun ein Vorteil oder ein Nachteil ist, dürfte stark abhängig sein von der Personengruppe, die befragt wird. Eltern, die das Baukindergeld beantragen können, werden sich sicher über den staatlichen Zuschuss und damit die Hilfe bei der Finanzierung der eigenen vier Wände sehr freuen. Werden hingegen Mitglieder der Regierung oder der Parteien befragt, wird die ursprünglich angedachte lenkende Wirkung des Baukindergelds hinterfragt. Eingeführt, um durch Neubaumaßnahmen zu einer Entlastung des angespannten Wohnungsbaus beizutragen, wird das Kindergeld scheinbar in der Hauptsache genutzt, um bestehende Immobilien zu erwerben. Nur etwas mehr als 10 Prozent aller Anträge beziehen sich auf einen Neubau. Die Kosten für das Projekt Baukindergeld trägt der Steuerzahler.