Welche Versicherung zahlt beim Brandschaden?

15.10.2019 | Bauen

Gegen die finanziellen Auswirkungen von Brandschäden können Sie sich mit unterschiedlichen Versicherungen versichern. Welche die richtige ist, hängt vom jeweiligen Objekt ab.

Bei Brandschäden am eigenen Haus tritt die Feuerversicherung für Wohngebäude ein. Sie ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Wohngebäudeversicherungen und jeder Hausbesitzer sollte sie haben, weil die Schäden in der Regel sehr hoch sind und tatsächlich alle 5 Minuten in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung brennt. Neben der direkten Bausubstanz, dem Dach, den Außenmauern, den Fenstern und Türen des Hauses sind bei den meisten Wohngebäudeversicherungen auch die mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile wie Carports, Heizungs-und Antennenanlagen, oft auch die Einbauküchen und die Markisen und Jalousien und ebenfalls vorhandene Nebengebäude, Gartenhäuser, Gerätehäuser, Fahrrad-und Mülltonnenunterstände sowie Pergolen mit versichert. Es gibt auch Feuerversicherungen für noch im Rohbau befindliche Gebäuden.

Brandschäden am beweglichen Mobiliar werden von der Wohngebäudeversicherung natürlich nicht übernommen. Für solche Schäden brauchen Sie eine Hausrat- oder eine Haushaltsversicherung. In ihr sind neben den Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen auch das Geschirr, die Bekleidung und Wäsche, die Unterhaltungselektronik, das Spielzeug und die Wertsachen oder Antiquitäten enthalten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Versicherungen die volle Schadenssumme nur dann ersetzen, wenn die gewählte Versicherungssumme tatsächlich dem Wert des Hausrates entspricht und es für höherwertige Gegenstände auch Nachweise über den Besitz gibt. Wer also zum Beispiel ein wertvolles Gemälde oder eine bedeutende Münzsammlung hat, muss diese beim Abschluss der Haushaltversicherung mit angeben und sollte ihren Wert in irgendeiner Weise belegen können. Und noch etwas müssen Menschen wissen, die ihren Hausrat gegen Brand versichern wollen. Als Brand gilt immer nur ein Schadensfeuer, d.h. ein durch eine offene Flamme entstandener Schaden. Ein Sengschaden an Kleidungsstücken oder Möbeln durch ein heißes Bügeleisen, ein durch den versehentlich nicht ausgeschalteten Elektroherd geschmolzenes Plastikteil ist im Sinne der Versicherung kein Brand.

Und noch etwas sollten Sie wissen: Normalerweise ist weder in der Wohngebäudeversicherung noch in der Hausratversicherung ein Gartenhaus oder eine Laube im Garten mitversichert, es sei denn, es wurde in der in der Police speziell etwas anderes vereinbart. Es ist also immer günstig, die Gartenlaube in die Wohngebäudeversicherung und ihren Inhalt in die Haushaltversicherung ganz explizit einschließen zu lassen.

Brandschäden an Autos, Wohnmobilien oder anderen Motorfahrzeugen lassen sich über eine Kaskoversicherung versichern. Der Inhalt eines Wohnwagens oder Wohnmobil muss über eine spezielle Inhaltsversicherung versichert werden. Vorübergehend im Auto befindliche Gegenstände sind in der Regel über die Außenversicherung der Haushaltversicherung mitversichert.

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