Verschiedene Regeln für Baugenehmigungen von Carports

15.03.2020 | Bauen

Wer in Deutschland an seinem Haus eine bauliche Veränderung durchführen möchte, ist gezwungen sich eine Baugenehmigung einzuholen. Das gilt auch für Carports. Doch nicht überall ist eine Baugenehmigung für ein Carport zwingend notwendig. In diesem Beitrag geht es deshalb um alle relevanten Informationen zum Bauen von Carports.

Der erste Schritt, noch vor der Aufnahme des Baus von einem Carports, ist das Ersuchen einer Antwort auf die Frage, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Wird das nicht vorher gemacht, besteht die Möglichkeit, dass bereits fertiggestellte Carports wieder abgebaut werden müssen.

Allgemeine Genehmigungspflicht für Carports

Carports sind offene Garagen für das Fahrzeug, welche im Vergleich zu geschlossenen Garagen günstig und in Eigenregie schnell aufgebaut sind. Allerdings stellt ein Carport eine bauliche Veränderung dar und muss deshalb in der Regel genehmigt werden. Von jeder Regel gibt es aber eine Ausnahme: Es ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, für was eine Baugenehmigung vorhanden sein muss. Die Definition liegt in Verantwortung des Bundesländer. Es sind sogar Gemeinden bzw. Städte verfügbar, die Ihre eigenen Auflagen für den Bau eines Carports besitzen.

Die Größe des Carports spielt in vielen Gemeinden eine essentielle Rolle. De Facto gibt es Carports, die aufgrund ihren geringen Abmessungen, keine Genehmigungen benötigen. Die Wandhöhen sowie die Größe der Bodenfläche spielt bei der Notwendigkeit einer Baugenehmigung eine entscheidende Rolle. Es kann oft eine Unterstellmöglichkeit mit einem Flachdach anstelle von einem Spitzdach gebaut werden.

Was ein Bauantrag kostet

Die Kosten für einen Bauantrag belaufen sich auf mindestens 650€. Wie oben bereits erwähnt gibt es keine bundesweite Regelung. Genau so verhält es sich bei den Kosten. Die Kosten bestehen aus folgenden Komponenten:

  • Die Kosten für den Bauantrag liegen zwischen 50 und 200 €.
  • Eine maßstabsgetreue Flurkarte kostet zwischen 15 und 20 €.
  • Für die notwendigen Unterschriften belaufen sich die Kosten auf 200 bis 400 €.

Falls ohne Baugenehmigung gebaut wird und sich die Nachbarn beschweren oder das Bauamt auf anderem Wege auf das Carport aufmerksam wird, muss das Carport wieder abgerissen werden.

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