Da der Hausbau ein kostspieliges Vorhaben ist, stellen sich Bauherren häufig die Frage, welche Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten es für sie gibt. In diesem Zusammenhang überlegen sie vielleicht den Bau im Alleingang zu stemmen und stoßen auf die Thematik, wer in Deutschland überhaupt berechtigt ist, ein Haus zu bauen.
Grundsätzlich ist es jeder volljährigen beziehungsweise geschäftsfähigen Person erlaubt, einen Hausbau in Deutschland durchzuführen. Der Bau eines Hauses unterliegt jedoch bestimmten Bestimmungen, die von jedem Bauherrn eingehalten werden müssen. Bereits die Wahl und der Kauf eines Grundstückes oder der äußere Stil eines Hauses sind reglementiert. Auch die Notwendigkeit, mit Fachkräften zusammenzuarbeiten, ist durch die deutschen Bestimmungen festgeschrieben. Im Gegensatz dazu können Bauherren die Sanierung eines Altbaus selbstständig durchführen.
Die Hürde des Bauantrags
Es gibt in Deutschland kein Hausbau ohne einen zuvor genehmigten Bauantrag. Dieser muss beim zuständigen Bauamt gestellt werden und folgt strengen Bestimmungen. Verschiedene Unterlagen wie beispielsweise die Bauzeichnung, statische Berechnungen und Bauunterlagen müssen zur Prüfung eingereicht werden. Damit diese ihre Richtigkeit haben, dürfen sie nur von entsprechenden Experten erstellt werden, die eine Bauvorlagenberechtigung besitzen. Diese Berechtigung erhalten Architekten und Bauingenieure mit Mitgliedschaft in ihrer jeweiligen Kammer. Sie ist Voraussetzung, um die Unterlagen zur Genehmigungsplanung unterschreiben zu dürfen, da die Verfasser rechtlich verantwortlich für deren Inhalt sind. Die rechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich deutschlandweit und sind in der Bauordnung der einzelnen Bundesländer festgehalten.
Keine Baugenehmigung ohne Fachkräfte
Auch wenn in Deutschland die Möglichkeit besteht einen Altbau im Alleingang zu sanieren, so werden Sie ohne bauvorlagenberechtige Personen wie Architekten oder Bauingenieure keine Genehmigung zum Bauantrag Ihres Neubaus erhalten. Allerdings sind betreffende Personen auch rechtlich für die Inhalte verantwortlich und bringen Erfahrung im Stellen von Bauanträgen und im Umgang mit Bauämtern mit sich, da sie die Bauordnung ihres Bundeslandes kennen.