Alle vor dem Jahr 1975 gebauten Heizanlangen müssen bis zum 31. Dezember 2014 ausgemustert werden, sofern sie die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid übersteigen. Die bisher vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist läuft zum Jahresende aus. Eine Nachrüstung mit geprüften Staubfiltern ist generell zwar möglich, durch die damit verbundenen hohen Kosten jedoch nicht lohnend. Der CO2-Ausstoß kann damit nicht gemindert werden.
In der 1. BlmSchV. – Bundesimmissionsschutzverordnung- wurde die Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Jahr 2010 novelliert.
Die Grenzwerte der Immissionen wurden wie folgt festgelegt: Mit Holz befeuerte Wärmespender dürfen den Grenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Feinstaub und den Grenzwert von 4 Gramm je Kubikmeter Kohlenmonoxid nicht überschreiten.
Die Fristen:
- bis Ende 2014: Heizanlagen bis 1975 erbaut
- bis Ende 2020: Heizanlagen bis 1985 erbaut
- ab 1. Januar 2015: Grenzwerte für neuere Anlagen werden auf fast die Hälfte der bisherigen abgesenkt
- Offene Kamine sowie Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt wurden, sind von der Verordnung ausgenommen.
Umrüsten?
Handelt es sich um einen Heizeinsatz wie in Kachelöfen oder ähnlichen ummauerten Feuerstätten, kann die Anlage in einigen Fällen mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. Dieser mindert jedoch nicht den CO- Gehalt.
Ein kompletter Austausch ist sinnvoller, moderne Holz- Heizanlagen haben inzwischen wesentlich höhere Wirkungsgrade und sind durch den geringeren Holzverbrauch umweltschonender. Eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter kostet zwischen 800 und 1500 Euro. Bei diesen Preisen sollte man sich vorher an einen Fachmann aus dem Ofenbauerhandwerk wenden.
Quelle: Zukunft Altbau | Bildnachweis: Astrid Götze-Happe / pixelio.de