Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist seit dem 1. August 2023 in Kraft und entfaltet 2025 ihre volle Wirkung. Sie stellt einen zentralen Bestandteil des neuen Kreislaufwirtschaftspakets im Bauwesen dar. Ziel ist es, mineralische Ersatzbaustoffe wie Recycling-Beton, Schlacken oder Gleisschotter bundesweit einheitlich zu regulieren. Damit wird der Umgang mit diesen Materialien rechtlich klarer, ökologischer und für Planer sowie Bauunternehmen verbindlicher. Für viele stellt sich nun die Frage: Welche praktischen Änderungen bringt die EBV?
Einheitliche Standards für Recyclingbaustoffe
Ein zentrales Ziel der Ersatzbaustoffverordnung ist es, die bisher länderspezifischen Regelungen durch einheitliche Vorgaben abzulösen. Materialien wie Recycling-Beton oder Bauschutt unterlagen bisher einem Flickenteppich an Normen und Prüfpflichten. Die EBV definiert nun klar die Anforderungen an Produktion, Qualität, Einbauweise und Dokumentation.
Mineralische Ersatzbaustoffe werden in sogenannte Materialklassen eingeteilt (z. B. RC-1 bis RC-3), abhängig vom Schadstoffgehalt und Verwendungszweck. Diese Klassifizierung bestimmt, ob ein Stoff beispielsweise für Trag- oder Frostschutzschichten verwendet werden darf.
Klar definierte Prüf- und Dokumentationspflichten
Für Betreiber von Aufbereitungsanlagen ergeben sich neue Verpflichtungen. Die EBV schreibt regelmäßige Prüfungen auf Schadstoffe wie Schwermetalle, Sulfate oder PAK vor. Die Ergebnisse müssen in einem digitalen Lieferschein dokumentiert werden, der vom Bauherrn zur Bauakte genommen werden kann. Für die Baupraxis bedeutet das eine stärkere Rückverfolgbarkeit der verwendeten Materialien.
Zudem muss die Einbauüberwachung dokumentiert und regelmäßig kontrolliert werden. Nur zertifizierte Stellen dürfen diese Prüfungen vornehmen, was neue Anforderungen an die Bauüberwachung mit sich bringt.
Auswirkungen auf Ausschreibung und Planung
In Ausschreibungen muss künftig explizit zwischen Primär- und Sekundärbaustoffen unterschieden werden. Auftraggeber sind angehalten, wo möglich Ersatzbaustoffe zu bevorzugen, um die Umweltziele der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die EBV schafft somit auch einen ökologischen Anreiz für Bauherren, auf recycelte Materialien zu setzen – vorausgesetzt, die technischen Anforderungen werden erfüllt.
Planungsbüros sollten sich frühzeitig mit den Materialklassen und bautechnischen Einsatzbereichen vertraut machen. Vor allem im Tiefbau, Straßenbau und bei öffentlichen Projekten wird die EBV eine zentrale Rolle spielen.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Die Verordnung enthält mehrere Übergangsregelungen. Materialien, die bereits vor dem 1. August 2023 in Verkehr gebracht wurden, dürfen unter bestimmten Bedingungen noch eingebaut werden. Einige Sonderanwendungen – etwa im Tunnelbau – sind derzeit noch ausgenommen oder werden gesondert behandelt.
Es bleibt jedoch abzusehen, wie strikt die Bundesländer die Regelungen durchsetzen. Ab 2025 werden jedoch Kontrollen intensiviert, insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben.
Nachhaltigkeit durch Kreislaufwirtschaft
Mit der EBV will der Gesetzgeber auch ein Zeichen für mehr Ressourcenschonung setzen. Der Bausektor verursacht rund 60 % des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Durch die stärkere Nutzung von Recyclingmaterialien sollen Deponien entlastet und Rohstoffverbräuche reduziert werden. Wer künftig nachhaltig bauen will, wird sich intensiv mit der Ersatzbaustoffverordnung auseinandersetzen müssen.