Das neue Gebäudeenergiegesetz – das Wichtigste auf einen Blick

23.02.2021 | NEWS

Seit ein paar Monaten gilt es nun, das neue Gebäudeenergiegesetz. Es überarbeitet die bislang dezentrale Gesetzgebung zu Energieverbrauch und -einsparung bei Gebäuden ganz neu. Bislang gültige Einzelverordnungen der letzten Jahre werden in einem Regelwerk zusammengefasst. Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird das aktuelle, bereits sehr hohe Anforderungsniveau für Neubauten und Bestandssanierungen grundsätzlich nicht weiter verschärft. Die Änderungen des GEG im Vergleich zum EnEG, zur EnEV und zum EEWärmeG sind überschaubar. Weitgehend unverändert bleiben: Referenzgebäudebeschreibung, Anforderungen an den konstruktiven bzw. baulichen Wärmeschutz sowie auch die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien, bislang im EEWärmeG geregelt.

Was gibt es Neues im Gebäudeenergiegesetz?

CO2-Bianz: Ab Inkrafttreten des GEG muss jeder neu erstellte Energieausweis den Kohlendioxidausstoß beinhalten. Bisherige Energieausweise verbleiben ergänzt um die Angabe der Kohlendioxid-Emission.
Beratung obligatorisch: Bei Kauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen muss entweder der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer ein aufklärendes Beratungsgespräch zum Energieausweis durch eine Person, welche zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt ist, unentgeltlich anbieten. Die Vorlage eines Energieausweises sowie Pflichtangaben zur Effizienz, das sind Pflichten, die bisher bei Verkauf oder Vermietung für den Eigentümer galten. Sie werden mit dem GEG auf Immmobilienmakler ausgeweitet.

Für Neubauten gilt: Es muss beim Anteil der erneuerbaren Energien auch der Anteil genannt werden, der lediglich die gesetzlichen Mindestverpflichtungen abdeckt. Bestandssanierungen: Die Bagatellgrenze bezogen auf Wärmeschutzanforderungen gilt weiter, allerdings nicht bei Elementen der Gebäudetechnik. Heizung, Kühlung und Beleuchtung muss den Anforderungen des Wärmeschutzes entsprechen, egal, in welcher Größenordnung saniert wird. Die Richtlinien zu Primärenergiefaktoren sowie die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im GEG manifestiert.

Somit bietet das Gebäudeenergiegesetz als modernisierte Gesetzessammlung eine wegweisende Grundlage für nachhaltiges Bauen und Sanieren der Zukunft.

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