Beim Hausbau ist die Arbeit eines Architekten unerlässlich. Er plant den Gesamtumriss des Gebäudes mitsamt Aufteilung der jeweiligen Räume sowie anfallenden Einbauten und Installationen und geht hierbei explizit auf die Kundenwünsche ein. Sobald ein Architekt konsultiert wird, steht es ihm zu, ein Honorar zu verlangen. Das Architektenhonorar setzt sich hierbei aus vielen Bestandteilen zusammen.
Berechnung ohne Vorschriften, aber mit Regularien
Anders als bei vielen Berufen unterliegt die Berechnung des Honorars für einen Architekten keinen Vorschriften. Um das Honorar dennoch standardmäßig berechnen zu können, finden allgemeine Regularien des Obligationenrechts Anwendung. Dies können unter anderem „einfacher Auftrag“ oder Werkvertrag sein. Die Regularien unterscheiden sich somit bezüglich passendem Honorar wesentlich. Am häufigsten wird der Maßstab SIA Norm 102 angewandt. Dies setzt voraus, dass der Architekt Mitglied im Berufsverband des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereines, kurz SIA, ist. Für die Tätigkeit des Architekten werden rund zehn bis zwanzig Prozent des gesamten Rechnungsbetrages verrechnet. Der Prozentanteil kann aber je nach Fall oder Architekten variieren.
Verrechnung in mehreren Stufen
Jede Berechnung eines Architektenhonorars setzt sich aus mehreren Stufen zusammen, welche immer auf 100 Prozent aufgerechnet werden. Neben Vorprojektstufe und Projektstufe fallen auch die Vorbereitung der Ausführung, die Ausführungsstufe sowie die Abschlussstufe unter die Berechnung des Honorars. Die Ausführungsstufe nimmt rund die Hälfte der Kosten in Anspruch. Die Vorprojektstufe hingegen besitzt durchschnittlich zehn Prozent der Kosten. Nur knapp fünf Prozent der Kosten fallen für die Abschlussstufe an.
Pauschalhonorar als bestmögliche Lösung
Um übermäßige Kosten oder zu hohe Architektenhonorare zu vermeiden, sollte jeder Bauherr bemüht sein, gemeinsam mit dem Architekten ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dieses Pauschalhonorar setzt sich aus den fünf Projektstufen zusammen. Der Vorteil des Pauschalhonorars liegt in der Tatsache, dass eine größere Planungssicherheit bezüglich der Kosten vorliegt. In manchen Fällen ist es trotz Pauschalhonorar dennoch möglich, dass der Architekt weitere Kosten in Rechnung stellt. Damit diese Kosten für ein Architektenhaus geringgehalten oder gar vermieden werden, sollte der Bauherr die notwendigen Schritte mit dem Architekten genau abstimmen.