Die Fallen und Zusatzkosten einer Baufinanzierung

14.09.2014 | Bauen

Die Kreditzinsen stehen mittlerweile auf einem rekordverdächtigen Tief und verlocken so zu einer Inanspruchnahme verschiedenster Finanzierungen – allen voran die Baufinanzierung. Die Errichtung des eigenen Heims gehört bei vielen Menschen zu den größten Lebenszielen. Doch ist die Baufinanzierung wirklich so günstig, wie sie den Anschein macht und welche Kosten locken die Hausbauer in die Falle?

Ein besonderer Fokus liegt bei der Finanzierung einer Immobilie auf dem effektiven Zins. In diesem Zins sind die wichtigsten Kreditkosten enthalten und er ist bei allen Banken dem Kreditnehmer deutlich sichtbar anzuzeigen, sowie alle mit dem Kredit verbundenen Nebenkosten. Wenn also nicht ganz klar ist, welche Kosten in diesem Zins enthalten sind, sollte bei der zuständigen Bank eine Auskunft eingeholt werden. In der Regel sind im Effektivzins die Bearbeitungsgebühr und die Kreditvermittlungsprovision enthalten. Früher war es üblich, dass zum Effektivzins das sogenannte Disagio (Abgeld) gehörte, doch dies ist lange nicht mehr der Fall und die eigentlichen Kosten eines Kredites verlagern sich nun auf die Nebenkosten.

Mittlerweile hat es etliche rechtliche Konsequenzen für die Banken gegeben, da viele Gebühren nicht rechtens und unerlaubt durchgeführt wurden. Dazu gehören auch die Bearbeitungsgebühren, die unrechtmäßig verrechnet wurden. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört die Bearbeitung des Kreditgeschäftes zu den Interessen der Bank und darf nicht dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden. Jedoch können bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren, sowie Kontoführungsgebühren von den Banken zurückgefordert werden. In neuen Verträgen sind Kontoführungsgebühren nach einem Urteil auch nicht mehr zulässig. Eine andere Kostenfalle kann die Löschungsbewilligung darstellen, für welche die Banken ein Entgelt verlangten. Doch auch hier hat das Gericht zugunsten der Kreditnehmer entschieden, denn die Grundbuchänderung gehört laut dem BGH zu den Pflichten jeder Bank.

Schätz- und Gutachter-Kosten können dem Kreditnehmer auch teuer zu stehen kommen. Hier ist jedoch nicht ganz geregelt, ob die Bank diese Kosten dem Kunden auch auf dem Kreditkonto verrechnen darf. Liegt ein Wertgutachten nur in den Interessen der Bank, so ist eine Verrechnung nicht gestattet, wobei bei der Kostenaufteilung zwischen Banken und Kunden viele Varianten vorliegen.

Bei Sondertilgungen lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter, denn es gibt Banken, die für eine Sondertilgung keine Extragebühren verlangen. Bereitstellungsgebühren verwandeln sich auch in kürzester Zeit schnell zu einem finanziellen Problem, welches aber umgangen werden kann, wenn sich der Kreditnehmer einen längeren zinsfreien Zeitraum geschickt aushandeln kann.

Bildnachweis: Thorben Wengert  / pixelio.de

 

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