Die neue Energieeinsparverordnung

14.05.2014 | NEWS

Zum 1. Mai trat eine neue Energiesparverordnung in Kraft – mit Hilfe der neuen Verordnung soll die effiziente Nutzung von Energie innerhalb von Gebäuden gesteigert werden. Auf lange Sicht soll damit der Energieverbrauch gesenkt und die Umwelt geschont werden. Doch was bedeutet das konkret – was ändert sich mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung?

 

Öl- und Gasheizkessel müssen ausgetauscht werden

Die Verordnung sieht vor, dass alle Öl- und Gasheizkessel, die bereits vor 1985 installiert wurden, ab 2015 außer Betrieb genommen werden müssen. Folglich müssen die Gerätschaften im Laufe des nächsten Jahres ausgetauscht werden.

Für Geräte die erst nach 1985 eingebaut wurden gilt, dass sie in einem zeitlichen Abstand von jeweils 30 Jahren erneuert werden müssen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Verordnung einzelne Ausnahmen vorsieht. So sind zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen, sofern zum Stichtag am 1.2.2002 wenigstens eine Wohnung genutzt wurde.

 

Nachrüstung der Ausstattung zur Dämmung

Bis zum Ende des Jahres 2015 sollen alle Gebäude nachgerüstet werden, deren oberste Geschossdecken die Mindeststandards der Dämmung nicht erfüllen.

Auch hier gibt es aber wiederum eine Ausnahme: wer zum Stichtag am 1.2.2002 mindestens eine Wohnung seines Hauses selbst genutzt hat, ist von dieser Bestimmung ausgenommen.

Vor einer eventuellen Nachrüstung ist es ratsam, einen Experten zu konsultieren und sich von diesem beratschlagen zu lassen. So kann eine Nachrüstung, die eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, vermieden werden.

 

Neubauten müssen höheren Ansprüchen genügen

Alle Gebäude, die ab dem Januar 2016 errichtet werden, müssen anderen Ansprüchen genügen als es bisher der Fall gewesen ist.

So wird ab dem Januar 2016 der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz um 25% niedriger angesetzt. Das klingt zwar erst einmal viel, kann aber durchaus auch positiv gesehen werden: der Gebäudeeigentümer spart damit automatisch eine Menge Energie, was letztendlich die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes senkt.

 

Änderung der Ausweise

Mit der neuen Verordnung ändert sich auch das Aussehen und der Informationsgehalt von Energieausweisen.

Energetische Kennwerte wurden bisher auf Skalen von rot bis grün dargestellt. Von nun an werden die Gebäude zusätzlich einer von insgesamt neun Effizienzklassen zugeordnet. Die Klassen reichen von A+ (das entspricht einem niedrigen Energiebedarf) bis zu H (bei dieser Klasse liegt ein sehr hoher Bedarf vor).

Allerdings gilt diese Neuerung nur für Ausweise, die nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ausgestellt werden. Ausweise, die bereits vorher vergeben wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden auch nicht modifiziert.

 

 

Energieausweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildnachweis: © OpenClips, pixabay.com (Artikelbild)

 

 

Sicher streichen ab +1 ˚C

Damit Fassadensarbeiten bei nasskaltem Wetter im Frühjahr und Herbst nicht ruhen müssen, gibt es Additive wie die QS-, FT- und HDTechnology. Sie sorgen dafür, dass...