Ersatzbaustoffverordnung 2025: Was sich für Bauherren und Unternehmen ändert

05.07.2025 | Bauen

Ersatzbaustoffverordnung 2025: Was sich für Bauherren und Unternehmen ändert

05.07.2025 | Bauen

Zum 1. Januar 2025 traten neue Regelungen im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft, die wichtige Auswirkungen auf Bauherren, Planer und Bauunternehmen haben. Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von Recyclingbaustoffen klar zu regeln, Umweltbelastungen zu vermeiden und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu stärken.

Die EBV ist Teil des umfassenden Bundesweiten Umweltpakets zum Umgang mit mineralischen Abfällen und soll sicherstellen, dass Ersatzbaustoffe – also recycelte Materialien aus Beton, Asphalt, Ziegel oder Bauschutt – unter einheitlichen Qualitätsstandards wiederverwendet werden können. Damit wird erstmals bundesweit verbindlich festgelegt, wann aus Abfall ein Baustoff wird.

Einheitliche Standards für Qualität und Umwelt

Ziel ist es, Rechtssicherheit und Vertrauen in den Einsatz von Recyclingmaterialien zu schaffen. Die Verordnung definiert einheitliche Prüf- und Einbauwerte für recycelte mineralische Baustoffe. Sie legt fest, welche Grenzwerte für Schadstoffe und Auslaugungen gelten und in welchen Bauweisen die Materialien verwendet werden dürfen – etwa im Straßen-, Erd- oder Hochbau.

Dadurch wird der bisherige Flickenteppich aus landesrechtlichen Regelungen beendet. Bauherren und Unternehmen profitieren von einheitlichen Vorgaben und können künftig bundesweit planen, ohne regionale Unterschiede berücksichtigen zu müssen.

Für die Praxis bedeutet das: Wer mineralische Recyclingbaustoffe einsetzen will, muss künftig den Nachweis über deren Qualität und Umweltverträglichkeit führen. Das erfolgt durch zertifizierte Prüfstellen, die Materialien nach den Vorgaben der EBV untersuchen.

Chancen für Ressourcenschonung und Klimaschutz

Die Bauwirtschaft gilt als einer der größten Rohstoffverbraucher in Deutschland. Mit der neuen Verordnung wird das stoffliche Recycling deutlich attraktiver. Durch die stärkere Nutzung von Recyclingbaustoffen können Primärrohstoffe wie Sand, Kies oder Schotter geschont und CO₂-Emissionen reduziert werden.

Besonders im Tief- und Straßenbau eröffnen sich neue Möglichkeiten, da dort große Mengen mineralischer Stoffe benötigt werden. Gleichzeitig werden Deponien entlastet, weil weniger Bauabfälle entsorgt werden müssen.

Auch der Imagewandel des Recyclingbaustoffs spielt eine Rolle: Durch die klaren Qualitätsstandards wird der Einsatz wiedergewonnener Materialien vom Kompromiss zur echten nachhaltigen Alternative.

Mehr Verantwortung für Bauherren und Unternehmen

Mit der Einführung der EBV gehen jedoch auch neue Pflichten einher. Unternehmen, die recycelte Baustoffe herstellen oder einbauen, müssen ihre Prozesse dokumentieren und Prüfberichte vorlegen können. Bauherren wiederum tragen Verantwortung für die richtige Auswahl und Verwendung der Materialien.

Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung zwischen Planungsbüros, Auftraggebern und Entsorgungsunternehmen erforderlich, um die Anforderungen korrekt umzusetzen. Fehlerhafte Dokumentation oder unsachgemäße Verwendung kann künftig zu Bußgeldern oder Projektverzögerungen führen.

Ausblick auf die Baupraxis

Mit der Ersatzbaustoffverordnung 2025 erhält die Branche ein wichtiges Instrument, um den Wandel hin zu einer funktionierenden Baustoffkreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Für Bauunternehmen bedeutet das zunächst mehr organisatorischen Aufwand, langfristig aber auch Kostenvorteile durch besser planbare Materialströme und geringere Entsorgungskosten.

Langfristig wird die EBV dazu beitragen, dass Baustellen nachhaltiger, transparenter und ressourceneffizienter werden. Sie schafft den Rahmen für eine Bauwirtschaft, die Materialien im Kreislauf hält – und damit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Zukunftsfähigkeit des Bauens in Deutschland leistet.

Weitere Infos zum Thema

Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung – laga-online.de
Zehn Maßnahmen für eine praxistaugliche Ersatzbaustoffverordnung – bauindustrie.de

Ähnliche Beiträge