Grundstücksvermessung: Darauf gilt es unbedingt zu achten

Bauen

Der Traum vom Eigenheim beginnt meist beim Kauf eines passenden Grundstücks. Dennoch sollte sich nie auf die Angaben am Plan verlassen werden. Die exakte Vermessung des Grenzbereichs legen die Verläufe offen, welche offiziell beim Katasteramt hinterlegt werden können.

Zweck der Baugrundstücksmessung

Das Wissen um die exakte Größe eines Kaufs dient sowohl dem Kauf wie dem Verkauf. Folglich sollten Käufer wie Verkäufer die Fläche kennen. Obwohl diese im Allgemeinen beim Katasteramt hinterlegt ist, besteht keine Garantie, dass die Messung und folglich die übermittelten Daten korrekt sind. In manchen Fällen sind die Grundstücksgrenzen unklar, in anderen wiederum liegt die letzte Messung bereits lange Zeit zurück.

Bei manchen Grundstücken spielen zudem die Besitzer der angrenzenden Grundstücke eine zentrale Rolle. Nicht selten kennen diese die genaue Grenze zwischen ihrem und dem fremden Grundstück nicht und bestehen auf mehr Fläche, als ihnen zusteht. Ergänzend setzt die Parzellierung, die Teilung eines Grundstücks, stets die Neuvermessung voraus. Die aktuellen Daten müssen in jedem Fall beim Katasteramt hinterlegt werden. Anhand der aktuellen Grundstücksdaten werden unter anderem Bauanträge genehmigt, um überhaupt die Erlaubnis zur Errichtung eines Eigenheims zu erhalten.

Ablauf der Vermessung

Eine Grundstücksvermessung kann nie eigenhändig durch den Grundstücksbesitzer oder Interessenten erfolgen. Entweder das Katasteramt oder ein öffentlich anerkannter Vermessungsingenieur ermitteln die exakten Daten. Die bereits beim Katasteramt vorliegenden Daten werden mit den Messergebnissen verglichen. Treten Abweichungen auf, werden bei Bedarf neue Abmarkungen gesetzt. Bei einem anschließenden Grenztermin mit sämtlichen beteiligten Personen erhalten diese im Zuge einer Grenzniederschrift die aktuellen Informationen bezüglich Grundstücksmaße.

Kosten für eine Grundstücksvermessung

In keinem Bundesland ist die Grundstücksvermessung kostenlos. Die genauen Kosten variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland, wobei geografische Faktoren ebenfalls eine zentrale Rolle spielen. Zusätzlich beeinflussen die Größe des Grundstücks sowie die Vermessungsart wesentlich die Endkosten. Die billigsten Vermessungen beginnen bei rund 500 Euro. Die Endkosten überschreiten gleichzeitig 4000 Euro nicht.

Arten der Vermessung

Grundsätzlich lassen sich vier Arten der Vermessung für Grundstücke festlegen: Die Grenzfestlegung, Grenzvermessung, die Teilungsvermessung sowie die Grenzanzeige.

Sind alte Messdaten vorhanden, werden diese durch die Grenzfestlegung mit einem neuen Messverfahren aktualisiert. Entweder werden Grenzen neu festgelegt oder alte Grenzen neu aufgenommen. Die Daten werden im Grundbuch überliefert und ins Kataster eingetragen.

Bei nicht definierten Grundstücksgrenzen und Unklarheiten über die Maße erfolgt die Grenzvermessung. Sie gilt als klassische Variante, indem bei ihr Grenzzeichen angebracht werden. Diese werden allerdings nur falls notwendig platziert. Bei einem abschließenden Grenztermin werden anhand dieser die Grundstücksabmessungen geklärt.

Erfolgt eine Parzellierung eines Grundstücks, wird eine Teilungsvermessung durchgeführt. Bei dieser werden die neu entstandenen Grundstücke vermessen. Die zwei Flurstücke werden danach beim Katasteramt abgebildet und durch eigene Grenzzeichen versehen.

Soll eine rechtlich nicht geltende Teilung eines Grundstücks erfolgen, genügt eine Grenzanzeige. Mithilfe eines Katasternachweises werden lediglich die Grenzsteine gekennzeichnet. Es erfolgt aber keine Korrektur oder Veränderung.