Helmpflicht auf dem Bau – wenn der Helm nicht immer getragen wird

22.01.2021 | Bauen

Der Helm. Auf dem Bau gehört er vermeidlich dazu. Und doch offenbaren Zahlen aus dem Jahr 2019 knapp 45.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Hier hätte der Helm durchaus noch mehr schützen können. Dennoch wird er nicht immer getragen. Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus und vor allem, warum trägt auf dem Bau nicht jeder einen Helm?

Die Notwendigkeit des Helmes

Gegenstände fallen vom Dach, pendeln hin und her oder ein Gegenstand wird auf dem Bau angestoßen und fällt dadurch herunter. Die Situationen, die einen Helm notwendig machen, sind sehr vielfältig. Und wenn dann solch ein Gegenstand aus großer Höhe fällt, hat der Gegenstand ordentliches Gewicht beim Aufprallen. Fällt dieser Gegenstand dann auf den Kopf eines Mitarbeiters, der unten steht, ist bereits hier ein Unfall passiert. Ist der Helm dann nicht auf dem Kopf, kann das im schlimmsten Fall tödlich enden. Von den oben erwähnten knapp 45.000 Unfällen in 2019 mit Kopfverletzungen waren 91 tödlich. Mit Helm wäre diese Zahl sicherlich niedriger ausgefallen. Daher ist ein Helm auf dem Bau in jedem Fall sinnvoll und auch notwendig.

Rechtliche Grundlage

Überraschenderweise besteht keine generelle Helmpflicht auf dem Bau. Kein Gesetz pauschalisiert also, dass auf dem Bau ein Helm getragen werden muss. Auf der anderen Seite sieht der Gesetzgeber ganz klare Notwendigkeiten für einen Helm. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Sind bestimmte Gefahren vermeidbar, ist der Helm kein muss. Lassen sich jedoch gewisse Gefahren, egal ob technischer oder organisatorischer Natur, nicht vermeiden, ist der Helm ein Muss. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen adäquaten und vor allem funktionstüchtigen Helm kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, diesen Schutz auch ordnungsgemäß zu tragen. Zusätzlich dazu hat der Arbeitgeber vor der ersten Helmnutzung den Mitarbeiter in der Helmbenutzung zu unterweisen. Trägt der Helm nach einem Schaden offensichtliche Macken oder ähnliche Kratzer, ist sofort für einen Austausch zu sorgen. Nur so ist durchgehender Schutz gewährleistet.

Ist eine Helmpflicht notwendig, verpflichtet diese sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Hingegen mancher Meinung kann dann kein Mitarbeiter von dieser Pflicht ausgenommen werden. Selbst wenn der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt, ist die Helmpflicht für jeden Mitarbeiter verpflichtend. Schutz ist eben ein Muss und kein Kann.

Fazit

Die Helmpflicht auf dem Bau ist zwar erst einmal kein muss. Wird sie jedoch, weil es die betrieblichen Abläufe nicht anders zu lassen, zum Muss, gibt es hier keine Ausnahmen. Dann hat sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer, zahlreiche Pflichten. Diese schützen jedoch beide Seiten und daher ist die Helmpflicht auf dem Bau notwendig und richtig.

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