Hürdenlos zum Eigenheim mit dem richtigen Bauträger

25.05.2014 | Bauen

Die eigenen vier Wände haben – dieses Ziel ist für viele erstrebenswert. Hat man die Finanzierung geregelt und ein passendes Grundstück gefunden, ist schon mal eine große Hürde genommen. Doch auch die Wahl des Bauträgers sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Die Baubranche ist bekanntlich starken Schwankungen unterworfen, sodass ein Bauträger auch schnell mal pleitegehen kann, auch wenn er noch so einen guten Eindruck macht.

So erging es einer Hamburger Familie, die sich 2008 statt in einem fertigen Haus in einem Chaoshaufen wieder fand, da ihr Bauträger Insolvenz anmelden musste. Häufig ist die Ursache für solche Pleiten eine schlechte Planung der Ressourcen. 500 deutsche Unternehmen waren laut dem statistischen Bundesamt nicht mehr ausreichend liquide, was zum Abbruch zahlreicher Bauvorhaben geführt hat. Für den Weiterbau fallen meist höhere Kosten an, da eine neue Firma das Ruder übernehmen und neu planen muss.

Was muss man also tun, um solche Situationen zu vermeiden?

Zunächst einmal kann man sich beim vorigen Auftraggeber erkundigen, wie zufrieden er mit dem Bauträger war und das Ergebnis besichtigen.

Will man sicher sein, dass der Bauleiter über eine ausreichend Solvenz verfügt, kann man sich bei der Schufa auch Informationen zu seiner wirtschaftlichen Situation einholen. Über den Bauherrenschutzbund oder andere Vereine können diese Daten leichter beschafft werden.

Ist der Auftrag zustande gekommen, sollte ein Sachverständiger prüfen, ob die gesamten Leistungen im Vertrag enthalten sind oder ob noch zusätzliche Kosten anfallen können. Auch auf die Baubeschreibung sollte der Experte einen Blick werfen, da sich die Firmen hinsichtlich der Materialien und der Bauweise gerne Freiraum lassen. Dies kann zu ungewünschten Ergebnissen führen. Je detaillierter der Vertrag ist, umso besser.

Es sollten unbedingt Informationen bezüglich der Baugenehmigung, der Materialien, der Leistungen, der Teilungserklärung und der Lastenfreistellung sowie zu den Zahlungen und deren Fristen enthalten sein. Besonders die Fälligkeit der Abschlagszahlungen sollten eindeutig geregelt sein, da hier die Baufirmen gerne tricksen. Nach den Erdarbeiten können 30% der Gesamtsumme verlangt werden und nach der Fertigstellung des Rohbaus weitere 28%. Verzögern sich die Arbeiten immens, kann dies ein Anzeichen für eine drohende Insolvenz sein.

(Bildnachweis: lichtkunst.73  / pixelio.de)

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