Mantelverordnung in Kraft – Bauwirtschaft bleibt bei ihrer Ablehnung

26.11.2020 | NEWS

Nach langer Debatte in Fachkreisen und trotz vielfältiger Kritik aus der Bauwirtschaft hat der Bundesrat die neue Mantelverordnung verabschiedet. Mit ihr sollen künftig bundeseinheitlich hohe Standards beim Boden- und Gewässerschutz durch den Einsatz von Recyclingstoffen erreicht werden. Neu eingeführt werden eine Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) sowie eine neu gefasste Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV). Daneben werden die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert.

Deponieknappheit befürchtet

Die nun in Kraft getretene Neuregelung stößt nach wie vor auf breite Ablehnung in den Fachverbänden. Ein effizientes Baustoffrecycling werde verhindert, weil nur einseitig die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes in den Blick genommen werden, kommentiert Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Damit seien künftig noch mehr Bauabfälle zu erwarten, welche die wenigen Deponieflächen weiter verknappen würden. In dieselbe Richtung geht die Kritik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Deutsche Abbruchverbands (DA). Der neue Rechtsrahmen berücksichtige die Belange der Kreislaufwirtschaft und des Umwelt- und Bodenschutzes nicht ausgewogen. Die Nachhaltigkeit im Bausektor werde konterkariert, wenn man mit einseitiger Ausrichtung das System der Kreislaufwirtschaft unterlaufe. Deponieverknappung bedeute Mehrbedarf an Entsorgungsflächen und somit eine Verteuerung des Bauens.

Unterschiedliche Analyseverfahren behindern Bodenschutz

Zudem wird ein Festhalten an unterschiedlichen Landesregelungen kritisiert. Insbesondere wird die Festlegung von nur einem Analyseverfahren zur Bodenverwertung vermisst, um möglichst viel Abraum recyceln zu können. Das Festhalten an drei unterschiedlichen Regelungen hierzu sei völlig unverständlich, meint Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen. Zuviel an Böden gelange so auf Deponien und nehme gefährlichen Abfällen den Platz weg.

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