Mieterstrom – Neues Gesetz fördert Solaranlagen auf dem Mietshausdach

04.08.2017 | NEWS

Im Juni 2017 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Schon im Herbst dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten. Vermieter, die mit Photovoltaikanlagen Strom erzeugen, um diesen ihren Mietern zur Verfügung zu stellen, können künftig mit einer Förderung von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde rechnen.

Das Konzept des Mieterstroms sieht vor, das Vermieter mit Blockheizkraftwerken oder Photovoltaikanlagen Strom erzeugen, der unmittelbar in das Hausnetz eingespeist wird und von den Mietern genutzt werden kann. Dadurch sollen auch Mieter die die Möglichkeit haben, an der Energiewende teilzuhaben. Mieter profitieren dabei durch günstige Strompreise, während Vermieter ihre Immobile aufwerten und attraktiver machen. Überschüssiger Strom wird ins Netzt eingespeist und vergütet. Um die Versorgungssicherheit für die Mieter zu gewährleisten, werden zusätzliche Verträge mit Energieversorgern geschlossen.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung können Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken für Mieterstom jetzt mit einer zusätzlichen Förderung rechnen. Abhängig von der Größe der Anlage werden Zuschüsse von 2,75 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass potentiell bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können. Ministerin Zypries verspricht sich von der Förderung eine Belebung des Angebots von Mieterstrom und neue Impulse für den Ausbau regenerativer Energiequellen.

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