Neues Jahr, neue Vorgaben – Änderungen für die Immobilienbranche

08.12.2015 | NEWS

Ob Rauchmelder-Pflicht, Ausweitung der Mietpreisbremse oder neue Vorgaben zum Energiesparen: auf dem Immobilienmarkt ändern sich 2016 einige Gesetze.

Mietpreisbremse wird ausgeweitet

Im Juni 2015 ist die Mietpreisbremse offiziell in Kraft getreten. Das Gesetz besagt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvermietungen um maximal zehn Prozent überschritten werden darf. Erste Bundesländer haben die Mietpreisbremse bereits eingeführt. Die gilt dann dort, wo die Wohnungslage besonders angespannt ist. Die betreffenden Kommunen legen die Länder selbst fest. 2016 wollen auch Brandenburg, Thüringen und Niedersachsen die Mietpreisbremse umsetzen.

Schärferes Mietrecht

Das Bundesjustizministerium will das Mietrecht reformieren. Noch in der ersten Jahreshälfte 2016 könnte darüber beraten werden. Den Vermietern drohen dadurch weitere Einschränkungen. So sollen künftig nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Bislang ist der Aufschlag mit elf Prozent gedeckelt. Darüber hinaus plant der Bund eine Kappungsgrenze. Demnach dürfte die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von acht Jahren um maximal 50 Prozent und höchstens vier Euro pro Quadratmeter steigen. Auch die Rechte von säumigen Mietern sollen gestärkt werden.

Rauchmelderpflicht in weiteren Bundesländern

Jährlich sterben in Deutschland etwa 400 Menschen bei einem Feuer. Rauchmelder könnten Leben retten. In vielen Bundesländern sind die Geräte in Privatwohnungen und -häusern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht wird 2016 ausgeweitet. Bei Neubauten sind dann Rauchmelder auch in Berlin und Sachsen ein Muss. Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt führen die Rauchmelderpflicht sogar für Bestandsbauten ein.

Neue energetische Vorgaben

Am 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der EnEV in Kraft. Gerade bei Neubauten muss laut Energieeinsparverordnung künftig noch mehr gespart werden. Über Dächer, Decken, Außenwände und Fenster dürfen 20 Prozent weniger Wärme verloren gehen als bisher. Das bedeutet: bessere Dämmung, effektivere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik! Darüber hinaus schreibt die EnEV 2016 einen geringeren Stromverbrauch vor. Der Primärenergieverbrauch soll pro Quadratmeter und Jahr um 25 Prozent gesenkt werden.

Besserer Schutz für Bauherren und Immobilienkäufer

Die niedrigen Zinsen machen Wohneigentum attraktiv. Wer aus einem Immobilienkredit vorzeitig aussteigen will, zahlt aber oft kräftig drauf. Das will die Europäische Union jetzt ändern. Eine neue Richtlinie für Wohnimmobilienkredite soll voraussichtlich ab Mitte 2016 Verbraucher vor übermäßigen Forderungen schützen. Reformiert wird nach Plänen des Bundesjustizministeriums auch das Bauvertragsrecht. Es sieht für Bauherren einen besseren Schutz vor Mängeln oder Terminverzug vor. Bauverträge sollen künftig auch die Bauzeit verbindlich regeln und innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können.