Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen kommt

08.12.2014 | Renovieren

Was lange währt wird endlich gut, sagt der Volksmund. Ob dies auch für den heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Effizienzplan für Gebäudesanierung“ ebenfalls zutrifft muss sich noch zeigen. Bund und Länder müssen sich zum Beispiel noch einigen, wie hoch die Förderung ausfallen soll. Und einige Kritiker wie Umweltverbände, lassen auch nicht auf sich warten, denn ihnen geht das Programm nicht weit genug. Nach Gabriels Worten könnte die Energiewende nun nachvollziehbar und planbar gestaltet werden.

Prof. Dr. Löschel, Vorsitzender der unabhängigen Experten-Kommission “Energie der Zukunft” überreichte Bundesminister Sigmar Gabriel eine Stellungnahme zum sogenannten Fortschrittsbericht. Hierin wird auf einen Mix aus „Beraten und Informieren“ sowie „Fördern und Fordern“ gesetzt.

Hier die wichtigsten Elemente:

  • Steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen
  • Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
  • Verbesserte Bürgschaftsangebote im Bereich Contracting-Projekte

In Anlehnung daran beinhalten die Beschlüsse der nun im Wesentlichen folgendes:

  • Aufstockung auf 2 Mrd. pro Jahr hinsichtlich des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW
  • Förderung der energetischen Gebäudesanierungen mit 1 Milliarde Euro pro Jahr

Gemeinsam mit diesen Maßnahmen sollen bis 2020 zusätzliche Investitionen von mehr als 80 Mrd. auf den Weg gebracht werden. Die Verringerung des Energieverbrauchs könnte so bis zu 460 Petajoule betragen. Das ist der Verbrauch von Thüringen und Bremen zusammen.
Um nun die endgültige Entscheidung bis Ende Februar 2015 herbei zu führen, wird die Bundesregierung noch in zielgerichtete Gesprächen mit den Ländern eine Einigung finden müssen.

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