Waffenschränke: Sicheres Aufbewahren von Waffen und Munition

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Grundsätzlich sind Waffen oder Munition im eigenen Haushalt nicht verboten. In Bezug auf die Änderungen des Waffengesetzes vom 6. Juli 2017 haben sich jedoch einige Änderungen im Bereich der sicheren Unterbringung und Aufbewahrung ergeben. Die wichtigsten Informationen und was es zu beachten gilt, sind in diesem Artikel zusammengefasst.

Basiswissen über Waffenschränke 

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Waffen setzt voraus, dass unbefugte Personen in keinem Fall Zugang haben. Egal ob es sich um den eigenen Partner, die Familie oder Freunde handelt. Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in einem dafür vorgesehenen, klassifizierten Waffenschrank aufbewahrt werden. Die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung betrifft alle Arten von Waffen, auch Schreck- und Luftdruckwaffen. Um Gefahren zu vermeiden, dürfen Außenstehende in keinem Fall Kenntnis über den Aufbewahrungsort der Waffen erlangen.

Änderung des Waffengesetzes

Gemäß §36 WaffG zur Aufbewahrung von Waffen oder Munition genügt es nicht mehr, diese in Behältnissen der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufzubewahren. Es ist jedoch nicht unmittelbar Pflicht, ein neues Behältnis anzuschaffen. Alle Waffenschränke und Aufbewahrungsmöglichkeiten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Anforderungen entsprechen, dürfen aufgrund der Besitzstandswahrung weiterhin genutzt werden. Bei Besitzerwechsel (durch beispielsweise Kauf oder Erbe) ist das neue Behältnis der aktuellen Rechtsnorm anzupassen.

Aktuelle Richtlinien für Waffenschränke

Erlaubnisfreie Waffen oder Munition sind mindestens in einem verschlossenen Behältnis zu verwahren. Erlaubnispflichtige Munition soll in einem Stahlblechbehältnis aufbewahrt und mit einem Schloss verschlossen werden. Zur Aufbewahrung von Langwaffen und weiteren bis zu fünf Kurzwaffen inklusive Munition ist ein Sicherheitsbehältnis nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (unter 200 Kilogramm) notwendig. Ist das Behältnis 200 oder mehr Kilogramm schwer, können unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl von Lang- und Kurzwaffen sowie Munition sind in einem Behältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entspricht, erlaubt.

Weiterführende informationen:

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition – https://polizei.nrw/artikel/sichere-aufbewahrung-von-waffen-und-munition

Bildnachweis: Victor Kuznetsov – de.123rf.com

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