Wissenswertes zum Thema Mietkaution

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Wer einen Mietvertrag abschließt und privat oder zu gewerblichen Zwecken eine Wohnung oder komplette Immobilie mietet, der wird in den meistens Fällen noch vor seinem Einzug eine zusätzliche und einmalige Zahlung an den Vermieter entrichten, die so genannte Mietkaution. Bei der Mietkaution handelt es sich jedoch nicht um eine Gebühr, sondern vielmehr um eine Rücklage, die der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses von seinem Vermieter inklusive der angefallenen Zinsen zurück erstattet bekommt. Die Mietkaution dient dem Vermieter dabei als Absicherung, falls der Mieter starke Schäden an der Immobilie verursacht, seine Miete nicht ordnungsgemäß bezahlt oder das Mietverhältnis ohne Kündigung beendet.

Was geschieht mit der Mietkaution?

Im Regelfall, nämlich dann, wenn der Mieter die gemietete Immobilie nach ordnungsgemäßer Kündigung und Übergabe und unter Einhaltung der vereinbarten Mietzahlungen wieder verlässt, erhält er seine Mietkaution vollständig zurück. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, sie umgehend nach dem Auszug des Mieters und der Übergabe der Wohnung zurück zu erstatten. Sollten sich bei der Übergabe jedoch offene Punkte ergeben und womöglich sogar ein Gerichtsverfahren notwendig werden, so darf der Vermieter die Mietkaution bis zur vollständigen Klärung einbehalten.

Wie hoch ist die Mietkaution?

Der Betrag der Mietkaution beläuft sich im Regelfall auf ein bis maximal drei Monatskaltmieten, dies unterliegt der jeweiligen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution auf einem eigens dafür angelegten Konto anzulegen und unberührt zu verwalten. Dieses Konto ist bei der Bank als Mietkautionskonto definiert und weist den Namen des Mieters aus, der Mieter hat jedoch auf dieses Konto keinerlei Zugriff. Die alleinige Verfügungsgewalt liegt beim Vermieter. In Sonderfällen, wenn der Vermieter zum Beispiel durch schwere Krankheit oder Tod nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der auf dem Mietkautionskonto deponierte Betrag so dem Mieter zugeordnet werden. Sämtliche diesbezügliche Regelungen und Tätigkeiten werden dann von den entsprechenden Bevollmächtigten ausgeführt.

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