In Düsseldorf findet am 14. März der dritte Energierechtstag in NRW statt. Die Herausforderungen der Wärmewende, die Zukunft der Netze sowie die Chancen von Energiepartnerschaften stehen im Fokus der Diskussionen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und der Wirtschaft.
Im Klimaschutzgesetz hat sich Deutschland verpflichtet, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. skizziert in seinem Eröffnungsvortrag den verfassungsrechtlichen Rahmen der Energiewende.
80 % der Energie wird in Haushalten für Heizung, Kühlung und Warmwasser verbraucht. Die Wärmewende ist daher unverzichtbarer Teil aktiver Klimapolitik. Zugleich hat kaum ein anderes Thema im letzten Jahr für mehr Furore gesorgt. Im Mittelpunkt stand die eilig verabschiedete GEG-Novelle („Heizungsgesetz“). Das Panel ‚Herausforderungen der Wärmewende‘ beleuchtet die technischen, ökonomischen und juristischen Grundlagen und Herausforderungen dieses ambitionierten Projekts.
Es diskutieren Prof. Dr. Christoph Wieland (Universität Siegen), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (Universität zu Köln) sowie Prof. Dr. Torsten Körber LL.M. (Berkeley).
Die Energienetze sind das Rückgrat der Energiewende. Nur wenn Deutschland die Stromnetze ausbaut und ein Wasserstoffnetz aufbaut, kann es seine Klimaschutzziele erreichen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) liegt seit diesem Jahr die Regulierung der Energienetze in wichtigen Teilen nicht mehr in der Hand der Bundesregierung, sondern der Bundesnetzagentur.
Im zweiten Panel analysieren Klaus Müller (Präsident der Bundesnetzagentur), Ulrike Pastohr (Richterin am OLG Düsseldorf), Prof. Dr. Hartmut Weyer (TU Clausthal) sowie Dr. Paula Hahn (BDEW) die Weiterentwicklung und aktuelle Rechtsprechung zur Netzregulierung, den Aufbau der Wasserstoffnetze und die Transformation der Gasnetze.
Das Nachmittagspanel widmet sich der staatlichen Förderung der Umstellung auf „grüne“ Technologien in der Industrie durch Klimaschutzverträge, die der Staat mit transformationswilligen Unternehmen schließt. Zudem werden bi- und multilaterale Partnerschaften der Bundesrepublik erörtert, die die Nutzung klimafreundlicher Technologien in anderen Staaten fördern und den notwendige Import von „grünem“ Wasserstoff sicherstellen sollen.
Dr. Friedrich von Schönfeld (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Josef Radermacher, Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung/n (FAW/n) sowie Dr. Annegret Groebel (Bundesnetzagentur) loten die Chancen von Energie- und Klimapartnerschaften aus.
Der Energierechtstag ist eine öffentliche Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist wegen der begrenzten Platzkapazität erforderlich. Zum Programm und der Anmeldung hier.
Der Energierechtstag in NRW ist die gemeinsame Jahrestagung der drei großen Energierechtsinstitute in Nordrhein-Westfalen, dem Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER), dem Institut für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) an der Universität zu Köln und dem Institut für Berg- und Energierecht (IBE) an der Ruhr-Universität Bochum. Im Rahmen der Tagung werden aktuelle energierechtliche Fragen diskutiert. Er findet im jährlichen Wechsel an den drei Standorten statt.
Termin:
14. März 2024
Beginn: 9:00 Uhr
Hörsaal 3D (Gebäude 23.01)
Universitätsstr. 1
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf