Ersatzbaustoffverordnung bringt neue Regeln für den Baustoffeinsatz

13.07.2025 | NEWS

Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gilt seit dem 1. August 2023 erstmals eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle im Bauwesen. Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von recycelten Baustoffen zu fördern, natürliche Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Boden- und Grundwasserschutz zu stärken. Die EBV regelt detailliert, wie mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt, geprüft und eingebaut werden dürfen. Damit betrifft sie insbesondere Bauschutt, Bodenmaterial, Gleisschotter sowie Schlacken und Aschen aus industriellen Prozessen.

Umfangreiche Anforderungen an Herstellung und Einbau

Die Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Herstellung und Qualitätssicherung von Ersatzbaustoffen. So sind Produzenten verpflichtet, regelmäßige Analysen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Einbau und Verwertung dürfen nur nach strikten Vorgaben erfolgen, die unter anderem festlegen, in welchen technischen Bauwerken welche Materialien eingesetzt werden dürfen. Vorgeschrieben sind auch spezifische Prüfmethoden wie Schüttel- oder Säulenversuche, um die Umweltverträglichkeit nachzuweisen.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Verordnung sind umfangreiche Dokumentationspflichten. Vom Erzeuger bis zum Bauherrn muss der gesamte Verwertungsweg lückenlos nachgewiesen werden. Bei bestimmten Einbauklassen besteht zudem eine Anzeigepflicht gegenüber den zuständigen Behörden. Ab einer Menge von 250 Kubikmetern müssen Einbauvorhaben gemeldet werden, um eine mögliche Umweltgefährdung frühzeitig auszuschließen.

Kritik aus der Baupraxis

Die Branche sieht die einheitlichen Regeln grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es auch deutliche Kritik. Viele Betriebe befürchten eine erhebliche Zunahme des bürokratischen Aufwands. Die umfassenden Prüf- und Nachweispflichten erfordern Zeit und Ressourcen, was vor allem kleinere Unternehmen vor Herausforderungen stellt. Zudem wird bemängelt, dass Ersatzbaustoffe trotz umfangreicher Aufbereitung weiterhin rechtlich als Abfall gelten. Dies erschwert die Akzeptanz bei Bauherren und Planern.

Ein weiterer Streitpunkt ist die uneinheitliche Auslegung in den Bundesländern. Obwohl die EBV bundeseinheitlich gelten soll, bestehen in der Praxis Unterschiede bei der Interpretation einzelner Vorgaben. Dies kann dazu führen, dass Projekte verzögert werden oder Genehmigungen länger dauern.

Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft

Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein wichtiger Baustein, um die Kreislaufwirtschaft im Bausektor voranzubringen. Durch klare Regeln sollen hochwertige Recyclingbaustoffe langfristig eine echte Alternative zu Primärrohstoffen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der rechtliche Rahmen praxisnah ausgestaltet wird. Viele Akteure fordern daher Nachbesserungen, um bürokratische Hürden zu verringern und die Materialien künftig als vollwertige Bauprodukte einzustufen.

Ausblick auf weitere Entwicklungen

Ob die Ersatzbaustoffverordnung ihre Ziele vollständig erreicht, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Derzeit laufen Gespräche, wie eine separate Abfallende-Regelung für unbelastete Materialien gestaltet werden könnte, um die Akzeptanz weiter zu erhöhen. Zudem wird über pragmatische Anpassungen diskutiert, um den Vollzugsaufwand zu reduzieren. Ein effektiver Beitrag zu Ressourcenschonung und Umweltschutz bleibt das zentrale Anliegen – doch dafür müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

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