Aktuelle Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Im Jahr 2025 treten mehrere Änderungen im Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Sie betreffen insbesondere Neubauten und energetische Sanierungen. Der Effizienzstandard EH 40 wird für Neubauten zum Regelfall. Zudem müssen Heizsysteme künftig anteilig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Modernisierungen.
Ausweitung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
Photovoltaikpflichten für Neubauten und bei größeren Dachsanierungen sind in mehreren Bundesländern eingeführt worden. 2025 greifen neue Regelungen in weiteren Regionen. Auch für Nichtwohngebäude gelten erweiterte Anforderungen. Ziel ist es, die Energiewende im Gebäudesektor zu beschleunigen.
Förderprogramme und Steuererleichterungen
Die Förderlandschaft wird angepasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert künftig vor allem Maßnahmen, die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen wurden ausgebaut. Zudem wird die Kombination von Eigenverbrauch aus Photovoltaik mit Speicherlösungen finanziell attraktiver.
Neue Anforderungen an Bauanträge und Nachweise
Seit Anfang 2025 gelten vereinfachte Verfahren für Bauanträge in bestimmten Bundesländern, sofern klimafreundliche Standards eingehalten werden. Die Nachweispflicht zur Einhaltung von Energie- und Schallschutzvorgaben wurde digitalisiert. Dies soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und transparenter machen.
Bedeutung für private Bauherren
Wer 2025 ein Haus baut oder modernisiert, muss sich frühzeitig mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Eine umfassende Beratung durch Energieberater oder Architekten wird dringender denn je, um Fehler und Fördermittelverluste zu vermeiden.