Aufgrund der in letzter Zeit stockenden Expansion der Windkrafträder, sollen nun dezidierte Schritte unternommen werden, um diese weiter fortzuführen. Leider konnte man durch Eigeninitiativen, die auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck versuchte, keinen deutlichen Anstieg an Windrädern verzeichnen. Deshalb soll man die momentanen 0.8% der Landesfläche, die man, so der Status Quo, für Windenergie nutzt, in den nächsten Dekaden auf 2% heben. Um dieses Ziel zu realisieren, stellt die Regierung bundeslandspezifische Forderungen. Bayern beispielsweise soll bis 2026 1,1% der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie darbieten. Bundesländer, die von der Windenergie mehr profitieren, haben striktere Vorgaben. Mecklenburg-Vorpommern soll 2026 nämlich bereits 1,4% der Landesfläche zur Erzeugung von Windenergie nutzen.
Der Gesetzesentwurf
Zur Konkretisierung gab es nun bereits einen Gesetzesentwurf: Das Windflächenbedarfsgesetz. Dieser Gesetzesentwurf restringiert in seiner Ausführung das Planungs- und Baurecht, sowie das Naturschutz-Gesetz. Diese soll man deshalb in absehbarer Zeit ändern, um es an das Vorhaben anzupassen. Doch der Gesetzesentwurf trifft auf starken Widerstand, aufgrund einer bestimmten Formulierung. Das Gesetz sagt nämlich aus, dass, bei Nicht-Erreichen der Flächenziele, die Abstandsregeln außer Kraft tritt.
Der Widerstand
In der Praxis bedeutet das, dass Windräder näher an Wohnblöcken oder Häusern errichtet werden dürfen, was vor allem gesellschaftspolitisch auf Kontra trifft. Zusätzlich soll es möglich sein, Windräder in Naturschutzgebieten zu errichten, da die gesamte Bevölkerung davon profitieren würde. Bezüglich der Vogelpopulation soll man spezifische Artenschutzprogramme initiieren, die die Betreiber der Windräder selbst zu einem Teil finanzieren.
Akzeptanz der Gesellschaft
Um ein solches Gesetz, mit derartigen Restriktionen für die Bürgerinnen und Bürger, umzusetzen, ist ein humaner Umgang essenziell. Es ist wichtig, dass man Gesetzesänderungen transparent und klar kommuniziert und nichts durch die Hintertür abgewickelt. Nur so können sowohl Betreiberinnen und Betreiber als auch Bürgerinnen und Bürger langfristig profitieren.