Der Gesetzesentwurf vom Bundesfinanzministerium für die Einführung von einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungen ist nicht nur eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor, sondern auch eine Ergänzung zu den bestehenden Programmen sowie ein Teil der Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030.
Die steuerlichen Vorteile wirken sich nicht nur auf die Arbeitsplätze und das Handwerk aus, sie sind auch ein Beitrag an den Klimaschutz.
Bis zu 20 Prozent Abzug von den Steuern
Im Gesetzesentwurf sind Einzelmaßnahmen vorgesehen, welche das Heizen mit erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz steuerlich fördern, beispielsweise beim Einbau von neuen Fenstern, der Dämmung von Wänden und Dächern oder dem Austausch einer Heizung. Die Kosten sollen zukünftig in einem Zeitfenster von drei Jahren mit bis zu 20 Prozent von den Steuern abgezogen werden können.
Damit Gebäudebesitzer jeglicher Einkommensklassen durch die Förderung profitieren, soll eine von der Progression unabhängige Ausgestaltung gewährleistet werden, vorausgesetzt, dass es sich beim Gebäude um ein Wohneigentum mit Selbstnutzung handelt. Wenn das Gesetz wie geplant im Steuerjahr 2020 wirksam wird, kommen die Ausgaben der Sanierungsmaßnahmen bereits im Jahr 2021 erstmals zur Verwendung.
Weitere Vorteile
Die Wahl der Sanierung besteht zukünftig aus dem steuerlichen Abzug der Einzelmaßnahmen oder Beantragung von Investitionszuschüsse für CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungsprogramm aus erneuerbaren Energien. In beiden Programmen sind weitere Vorteile wie beispielsweise Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Komplettsanierungen zur besseren Effizienz mit einer Steigung von zehn Prozentpunkten vorgesehen.
Der Beschluss bietet eine Alternative zu den Zuschuss- und Kreditprogrammen und dem Gebäudeeigentümer stehen die bestmöglichen Förderinstrumente zur Auswahl. Mit einem Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen pro Einzelmaßnahme und bis 40‘000 Euro je Objekt sollte es zukünftig für alle Eigentümer möglich sein, die notwendigen Sanierungen im Bereich der Energieeffizienz vorzunehmen.
Die geplante Laufzeit ist zehn Jahre, damit sich die Betriebe auf Nachfragen einstellen und die entsprechenden Kapazitäten aufbauen können. Dazu muss die Bundesregierung auf die Einhaltung der Vorgaben von der EU achten, um die langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Bund und Länder sind zu einer zeitnahen Abstimmung untereinander aufgefordert, damit die Sanierungsförderung Anfang 2020 greifen kann.