Für die Maßnahmen bei der Bekämpfung von Feuer ist die ASR A2.2 (die technische Regel für Arbeitsstätten) zuständig. Sie führt, im Umfeld der Anwendungsgebiete, die Inanspruchnahme der Weisungen für die Stellen im Einzelnen aus.
In der Zwischenzeit liegt eine aufgefrischte ASR A2.2 vor – für die modifizierten Richtlinien (die technische Regel für Arbeitsstätten, „Maßnahmen gegen Brände“) zeichnet sich der bvbf (der Bundesverband für Brandschutz-Fachbetriebe e. V.) verantwortlich. Die aktualisierte „Technische Regel für Arbeitsstätten“ hat das Bestreben jeden Arbeitsort so auszurüsten, dass ein Mitarbeiter im Brandfall unverzüglich und planmäßig reagieren kann. So beschreiben die „Maßnahmen gegen Feuerbrände“ eindeutig, wie eine notwendige Ausrüstung mit tragbaren Kleinlöschgeräten auszusehen hat. Darüber hinaus erläutert die Verordnung die exakten Bestimmungen bei einer verstärkten Gefahr durch Feuer. Zudem sind die „auf die Organisation bezogenen Maßnahmen“ in einer spezifischen Passage ausgeführt, der eigene Abschnitt benennt dezidiert einen Extrabeauftragten für Brandschutz.
Was gibt es Neues bei den Feuerlöschapparaten?
Bei den Vorschriften für tragbare Löschmittel unterscheidet die ASR A2.2 zwischen „normaler“ und „verstärkter“ Brandgefahr. Bei einem alltäglichen Gefahrenpotenzial, zum Beispiel in Bürogebäuden, sind ab jetzt Löscher mit weniger als sechs LE (Einheiten für Löschmittel) legitim. Dabei ist es zwingend nötig, dass der Schritt sinnhaft erscheint – so reduziert sich die Handhabung und die Zugriffsdauer. Des Weiteren steigert sich die Summe der leichten Löschgeräte sowie die Summe der Helfer mit speziellen Aufgaben im Brandfall. Für Bauwerke mit mehreren Geschossen setzt die Vorschrift sechs Einheiten für Löschmittel fest. Eine vermehrte Brandgefahr liegt vor, wenn feuergefährliche Stoffe existieren oder die Arbeitsbedingungen eine erhöhte Feuergefahr erzeugen oder verstärken. Zu den Orten mit hohem Brandpotenzial zählen unter anderem Kochstuben, Handwerksbetriebe oder industrielle Produktionsstätten. Als Folge sind besondere Maßnahmen zum Brandschutz nötig, hierzu gehört die Montage von funktionstüchtigen Feuermeldern. Obendrein braucht es zahlreiche Löschgeräte – die identischen Apparate sind im Notfall schnell greifbar und sofort einsatzbereit.
Was gibt es Neues bei den Maßnahmen zum Brandschutz?
Die Durchführung des Schutzes ist in einem eigenen Passus festgelegt, künftig besteht die Pflicht die Vorschriften für den Brandfall schriftlich zu dokumentieren. Als Folge ist, die regelnde Ordnung für die jeweiligen Personen an der Arbeitsstelle schnellstmöglich bei der Hand. Die überarbeitete ASR A2.2 macht einen Beauftragten für den Feuerschutz unverzichtbar. Für die Ernennung und die Einweisung ist der Arbeitgeber zuständig, der vorgeschriebene Helfer widmet sich gemeinsam mit seinem Vorgesetzten um das Thema Brandverhütung im Betrieb.