Brandschutzbeauftragter werden – so geht’s

15.12.2019 | NEWS

Für viele Unternehmen ist es wichtig einen Brandschutzbeauftragten oder sogar mehrere unter ihren Angestellten zu haben. Diese Personen haben vielfältige Aufgaben wie unter anderem die Beratung des Bosses, um zukünftige Brände zu verhindern. Auch erstellen und gestalten sie Notfallpläne und Fluchtpläne, statten die Gebäude der Firma mit Feuerlöschern aus und führen Räumungsübungen mit den Mitarbeitern durch. Auch sind sie zuständig, wenn Abgeordnete der Feuerwehr oder von Behörden das Firmengelände besichtigen wollen sowie der Ansprechpartner für alle Fragen und Anregungen zum Thema Brandschutz. Um Brandschutzbeauftragter werden zu können, muss man dafür i.d.R. zuvor vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt worden sein.

Eine Aufgabe für die Unternehmer ist es zunächst, einen passenden Kurs für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzbeauftragten zu finden. Dabei sollte eine Ausbildung gewählt werden, die den Richtlinien der DGUV folgt. Auch viele Berufsgenossenschaften führen Ausbildungen sowie Lehrgänge zum Brandschutzbeauftragten durch. Die Kosten variieren für die Ausbildung je nach Anbieter zwischen 2200 und 2500 Euro. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber selbst getragen werden, es gibt hierfür keinerlei staatliche Unterstützung. Auch bieten viele Dienstleister Online-Kurs zum Selbststudium an, sogenannte E-Learning Lehrgänge. Hier ist darauf zu achten, dass auch diese den Richtlinien der DGUV entsprechen und am besten schon darauf geprüft worden sind.

Um die Ausbildung überhaupt starten zu dürfen, sollten die ausgewählten Mitarbeiter bereits Grundkenntnisse in der Brandschutzorganisation vorweisen können wie zum Beispiel Wissen über die Besonderheiten bei der Verfahrenstechnik in Abläufen in der Produktion oder Vorwissen beim Umgang und der Lagerung bestimmter Materialien die als leicht entzündlich oder brennbar gelten. Um teilnehmen zu können muss man des Weiteren eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und ggf. eine besondere Qualifikation vorweisen können, je nachdem wie hoch die Brandgefahr im Gebäude der jeweiligen Firma ist.

Empfohlen werden in diesen Fällen Zusatzausbildungen wie eine Person mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, Werkfeuerwehrmänner, Arbeitssicherheitsfachkräfte oder Studenten bzw. Absolventen und Absolventinnen einer Hochschule oder Universität mit der Vertiefung in Brandschutz. Verkürzen kann man die Ausbildung, wenn man bereits in einem höheren feuerwehrtechnischen Dienst gearbeitet hat oder Absolvent mit Schwerpunkt Brandschutz ist.

Auch muss die Ausbildung aktuell sein, damit das Wissen immer parat ist, um im Notfall einzuspringen und zu helfen. Die Ausbildung muss demnach immer neuer als 5 Jahre sein, falls sie älter sein sollte kann man eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter machen und ist anschließend zurück in seiner alten Rolle. Kann man auch das nicht machen, ist die Teilnahme an einer Ausbildung in diesem Bereich aufgrund der DGUV Infos erforderlich.

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