Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt die bestehende Regelung weiterhin in Kraft. Nach Auffassung des Gerichts liegt kein Verstoß gegen das Grundgesetz vor, insbesondere nicht gegen die Eigentumsgarantie. Der Gesetzgeber bewege sich mit der Mietpreisbremse innerhalb seines verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums.
Gegenstand der Beschwerde war die im Jahr 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse, die es den Bundesländern erlaubt, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Mietpreisbegrenzungen bei Neuvermietungen anzuordnen. Die Beschwerdeführerin sah darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Rechte als Vermieterin.
Ziel und Ausgestaltung der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um starke Mietsteigerungen in Ballungsräumen einzudämmen. In ausgewiesenen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und soziale Verdrängung zu begrenzen.
Von der Regelung ausgenommen sind Neubauten sowie Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass Investitionen in den Wohnungsbau und in die Modernisierung bestehender Gebäude weiterhin wirtschaftlich attraktiv bleiben.
Rechtliche Bewertung durch das Gericht
Nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt die Mietpreisbremse legitime Gemeinwohlziele. Der Gesetzgeber dürfe Maßnahmen ergreifen, um Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Der Eingriff in das Eigentumsrecht sei dabei begrenzt und verhältnismäßig ausgestaltet. Das Grundgesetz garantiere nicht die maximale wirtschaftliche Verwertung von Eigentum, sondern lasse Einschränkungen im Interesse der Allgemeinheit zu.
Zudem verwiesen die Richter darauf, dass die Mietpreisbremse zeitlich befristet ist und regelmäßig überprüft werden kann. Damit bleibe ausreichend Raum für politische Anpassungen, falls sich die Marktlage verändert.
Bedeutung für den Wohnungsmarkt
Mit der Entscheidung aus Karlsruhe wird die rechtliche Grundlage der Mietpreisbremse weiter gefestigt. Länder und Kommunen können weiterhin auf dieses Instrument zurückgreifen, um steigenden Mieten in besonders nachgefragten Regionen zu begegnen. Zugleich bleibt die Debatte über die Wirksamkeit der Regelung bestehen. Während Befürworter sie als wichtigen Beitrag zum sozialen Ausgleich sehen, verweisen Kritiker auf mögliche negative Effekte für Investitionen und Wohnungsangebot.
Die Entscheidung stärkt vorerst die Position des Gesetzgebers und bestätigt die Mietpreisbremse als festen Bestandteil der deutschen Wohnungspolitik.

