Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu Streitigkeiten wegen Bauschäden. Zwischen 2009 und 2013 haben sich laut Bauherrenschutzbund die Bauschäden sogar verdoppelt. Nun sollen Verbraucher besser geschützt und ein gesetzliches Bauvertragsrecht geschaffen werden.
Schon in den Koalitionsvereinbarungen wurde festgehalten, dass die Verbraucher besser in Bau- und Dienstleistungsrecht geschützt werden sollen. Dies ist nun in Umsetzung. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ ist vorgelegt worden. So wird eine gesetzliche Baubeschreibungspflicht obligatorisch. Nur wenn der Kunden eine entsprechende Baubeschreibung hat, kann er nämlich überhaupt das Produkt mit anderen am Markt befindlichen Produkten vergleichen. Das mindere das finanzielle Risiko und gibt mehr Vertragssicherheit.
Auch ist ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bauverträgen für den Verbraucher vorgesehen. Dies dient in jedem Fall dazu, Kaufentscheidungen besonnen treffen zu können. Zudem sind noch klare Regeln zu Abschlagszahlungen, Bauzeit und Sicherheitsleistungen im Gesetzesentwurf vorgesehen.
Weitere Punkte sind noch in Verhandlung: Besonders Regelungen zu Mängelrechten und ein Sonderkündigungsrecht des Verbrauchers zu Firmeninsolvenzen, sowie die Frage der dann anfallenden Gewährleistung, wenn es keine Firma mehr gibt. Denn es ist nicht die Ausnahme, dass eine Firma Pleite geht und der Verbraucher dann dumm da steht.