Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Schäden, die durch falsch verlegte Fliesen entstanden sind, auch nach 30 Jahren nicht verjähren. Das Urteil erging in einem Fall, in dem die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die Baufirma verklagt hatten, weil die Fliesen in den Gemeinschaftsräumen falsch verlegt worden waren und nun Wasserschäden verursachten.
Der BGH entschied, dass nach deutschem Recht die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Personenschäden nicht gilt, wenn der Schaden nicht sofort erkennbar ist. Das bedeutet, dass die Person, die den Schaden erlitten hat, auch dann auf Schadenersatz klagen kann, wenn der Schaden erst viele Jahre nach dem Ereignis, das ihn verursacht hat, sichtbar wird.
Dieses Urteil ist von großer Bedeutung, da es Wohnungseigentümern einen potenziellen Rechtsweg eröffnet, wenn sie feststellen, dass ihre Immobilie unter Mängeln leidet, die beim Einzug noch nicht offensichtlich waren. Es schafft auch einen Präzedenzfall für andere Fälle, in denen es um versteckte Mängel geht, wie z.B. fehlerhafte Verkabelung oder Probleme mit dem Feuchtigkeitsgehalt.
Schlussfolgerung
Das Urteil des BGH zu Schäden, die durch falsch verlegte Fliesen verursacht wurden, ist von Bedeutung, da es Wohnungseigentümern einen potenziellen Rechtsweg eröffnet, wenn sie feststellen, dass ihre Immobilie unter Mängeln leidet, die bei ihrem Einzug nicht offensichtlich waren. Das Urteil ist auch ein Präzedenzfall für andere Fälle, in denen es um versteckte Mängel geht, wie z.B. fehlerhafte Verkabelung oder Feuchtigkeitsprobleme. Wenn Sie glauben, dass Ihre Immobilie unter versteckten Mängeln leidet, sollten Sie mit einem qualifizierten Anwalt sprechen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.