Eine Reformierung der Bundesförderung für effektive Gebäude (BEG) soll mehr interessierten Gebäudebesitzern eine Förderung zugänglich machen

19.12.2022 | NEWS

Anfang Dezember hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz daher mitgeteilt, dass die Bundesförderung für effektive Gebäude reformiert und damit der Zugang zur Förderung erleichtert wird, um mehr Interessierte zu erreichen. Doch ist das Programm tatsächlich eine Erleichterung?

Was ändert sich an den Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Gebäudesanierung

Mit dem Programm des Wirtschaftsministeriums werden vor allem Bestandsgebäude in den Blick genommen. Wie das Ministerium mitteilt, „wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt“, wenn das Gebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird. Damit werde zum Beispiel das Verwenden von seriell vorgefertigten Fassaden oder vorgefertigten Dachelemente unterstützt.
Für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude sieht das Programm vor, dass der bereits im September eingeführte Bonus von fünf auf zehn Prozent erhöht wird, wenn das Gebäude auf EH40-, EH55- und künftig auch auf EH70-Standard saniert wird.

Heizungssanierung

Eine weitere Änderung sieht die Reform bei der Förderung von Heizungsanlagen vor. Hier ist vorgesehen, dass künftig nur noch „besonders hochwertige Heizungsanlagen“ wie „effizientere Wärmepumpen und Biomassenheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß“ gefördert werden. Für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel (z. B. Propan) nutzen, wird ein Bonus von fünf Prozent eingeführt.
Brennstoffzellen-Heizungen werden nach dem Auslaufen des entsprechenden KfW-Programms künftig nur noch gefördert, wenn sie ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.

Neubauförderung

Auch die Neubauförderung ist von den Änderungen der Richtlinien betroffen. Sie wird ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie mit dem Namen „Klimafreundlicher Neubau“ beim Bundesbauministerium geregelt. Die bestehenden Regelungen bleiben bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

Ist die Änderung der Richtlinien tatsächlich dazu geeignet, mehr Interessierte für eine energetische Sanierung zu gewinnen?

Vor dem Hintergrund der allgemein steigenden Kosten und der sehr umfangreichen Maßnahmen, die erst einmal notwendig sind, um den Effizienzhausstandard 40 oder 55 überhaupt zu erreichen, ist es fraglich, ob mit diesen Änderungen mehr Interessierte erreicht werden, denn oftmals steht die Förderung in keinem Verhältnis zum notwendigen Aufwand. Dazu kommen fehlende Energieberater, die von Sanierungswilligen zwingend benötigt werden, um überhaupt einen Antrag stellen zu können.

Die Notwendigkeit zur Energieeinsparung ist nicht anzuzweifeln, aber die Maßnahmen, die gefördert werden, sprechen zu wenige Gebäudebesitzer an. Das ambitionierte Ziel der Regierung, möglichst viele Bestandsgebäude in den Effizienzhausstandard 40, 55 oder gar 70 zu versetzen, ist vielen Gebäudebesitzern schon aus finanziellen Gründen nicht möglich. Es stellt sich die Frage, ob ein niedriger Standard, den viel mehr Gebäudebesitzer erreichen können, nicht mehr bringen würde.