Der durch Ultraviolettstrahlung der Sonne verursachte weiße Hautkrebs war im vergangenen Jahr die am häufigsten auftretende Berufskrankheit in der Bauwirtschaft sowie im Bereich der baunahen Arbeitsleistungen.
Etwa 18 Prozent aller Meldungen betrafen das Krankheitsbild, welches seit dem Jahre 2015 als Berufskrankheit im Bauwesen anerkannt wird. Daher verzeichnete die Berufsgenossenschaft im Jahr 2020 knapp 2.800 neue Fälle. Demnach ging in diesem Jahr fast jede fünfte Berufskrankheit auf den weißen Hautkrebs zurück. Sehr tückisch war daran vor allem, dass die Betroffenen eine Schädigung an der Haut nicht sofort bemerkt hatten. Oftmals tritt die Hautkrebserkrankung auch erst nach 20 oder 30 Jahren bei den Bauarbeitern auf.
Betroffen sind generell Beschäftigte aus dem Hoch-, Straßen- und Tiefbau sowie dem Dachdeckerhandwerk. Vor allem bei Arbeiten im Freien ist wirkungsvoller Schutz vor der UV-Strahlung in Form von Sonnencremes aus diesem Grund wichtig. Dazu berät die Berufsgenossenschaft die Unternehmen und die Mitarbeiter über die notwendigen Maßnahmen.
Die aktuelle Statistik verdeutlicht, dass Hautkrebserkrankungen in der Bevölkerung generell deutlich zunehmen. Es ist jedoch sehr einfach, sich davor wirksam zu schützen. Dies gilt nicht ausschließlich im Freizeitbereich, sondern zugleich für Arbeitsplätze im Freien. Durch einige einfache Maßnahmen ist ein optimaler Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung möglich. Die Unternehmen und die Mitarbeiter sind dabei ebenfalls gefordert, diese Thematik ernst zu nehmen und entsprechend tätig zu werden.